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werden, deme die anher kommende und allhicr tn Condition tre-tcnde Gesellen und Coruclii eingeschrieben und immatriculiretwerden mögen, weswegen jene 10. diese aber 20. Kreutzer indie Cassa zu erlegen haben; wie dann nicht weniger ein jederBuchdrucker, wann er zn solcher Condition und eigener Dru-lkcrcy gelanget, pro Introilu 4 Gülden und ein Factor z.Gülden in die Cassam geben, hiermit aber alle weitere Discre-tiön aufgehoben seyn soll.
Aus dieser Cassa werden nun nicht allein diejenigen Aus-gaben , welche zu Ausnahm der Buchdruckerey, und dero be-stcu gereichend, unumgänglich ergehen müßen, zu bcstrcitcn,sondern auch dcncnjenigcn von der Profession, welche durchunfürschcne Zufälle in einige Noth gerathen.<. nach Befindungeines jeden Bcdürfftigkcit, theils umsonst, theils gegen Pfand,ober andere Versicherung mit einem Anlehn unter die Arm zugrciffcn, und zu siiccurriren sey»» , unter welchen aber, viejenl-ge, rvclche Vqs Ihrige boßhafftig, oder liederlicher XOeitje durckjagen, verschwenden, und nicht« ji» erfahrengedencken, sie seyen nl^ich wer sie wollen, kemeswegesbe»griffen, oder verstanden werden, allermaßen solchen aufeine bloße Handschriffr, oder sonst zur Reiß und Zchrungnicht das geringste vorgestreckt und ausgezahlt werden solle.Damit auch bey denen Zusammenknnfften einer gantzen Ge-ftllschafft ferners hin beßere Ordnung gehalten werden möch,te, also sollen diese allezeit durch beyde Vorgehere, welchedie gcwisie Stunde zu bcniemen haben, zusammen beruffen,angestellet, und fleißig ftcqucntiret werden, auch von solchenabsonderlich wenn ein Auflage Geld vorhanden, weder Buch-drucker noch Geselle, ohn erhebliche Ursachen, bey Strafeausbleiben, wie dann gleichergestalt diejenige, so zu unrech-ter Zeit und! angesetzter Stunde nicht erschienen, sondern übersolche langer als eine Viertel Stunde ausbleiben, und zu spatkommen, jcdesmals unnachlaßig »5. Kreutzer Straf zubezah«len schuldig seyn sollen. Und weiln demnach keine Zusammen-knufft ohne Wißen lund Willen der beyden Vorgehcrc gchal»ten werden mag, also werden alle Postulirendc, da einer odermehr vorhanden , dahin angewiesen daß sie um dergleichen-Zufammenforderung, auch Benennung des Orts / Tages..ndder Stunde, bey denen Vvrgehern sich bewerben, und hiefür
j> nebst