192 I. Allgemeine Elementarlehre.
§.62.
1. Kategorische Vernunftfchlüsse.
In einem jeden kategorischen Vernunftschlussebefinden sich drey Hauptbegriffe (rermini), nemlich:
1) das Prädikat in der Conklusion; welcher Be-griff der Oberbegriff (terminu8 msjor)heißt ^ weil er eine größere Sphäre hac als dasSubject;
2) das Subject (in der Konklusion), dessen Be-griff der Unterbegriff (terminus miaor)heißt; und
z) ein vermittelndes Merkmal (nots intei-n^e^iz).welches der Mittelbegriff (terminus me-'äilis) heißt, weil durch denselben ein Erkenntnißunter die Bedingung der Regel subsumirt wird.
An merk. Dieser Unterschied in den gedachten tei-mim,findet nur in kategorischen Vernunftschlüssen statt,weil nur diese allein durch einen tsrminum mecliumschließen; die andern dagegen nur durch die Sub-sumtion eines im Major problematisch und imMinor assertorisch vorgestellten Satzes.
. §. 6zi
Princip der kategorischen Vernunft-schlüsse.
Das Princip, worauf die Möglichkeit und Gül-tigkeit aller kategorischen Vernunftschlüsse beruht, »stdieses: Was