Dritter Abschnitt. Von den Schlüssen. 191
Unmerk. l. Die Vernunftschlüsse können weder derQuantität nach eingetheilt werden; — denn jedern?2M ist eine Reget, Mithin etwas Allgemeines -»noch in Ansehung derQualitat; — denn es istgleichgcltend, ob die Conklusion bejahend oder ver-neinend ist — noch endlich in Rücksicht auf die Mo-dalität,- — denn die Conklusion ist immer mitdem Bewußtseyn der Nothwendigkeit begleitet undhat folglich die Dignitat eines apodiktischen Satzes. —»Also bleibt allein nur dieRelati 0 n als einzig mög-licher Eintheilungsgrund der Vcrnunftfchlüffe übrig.
s. Viele Logiker halten nur die kategorischen Vernunft-schlüsse für ordentliche; die übrigen hingegenfür ansserordentliehe. Allein dieses ist grund-los und falsch. Denn alle drey dieser Arten findProducte gleich richtiger, aber von einander gleich we-sentlich verschiedener Functionen der Vernunft.
§. 61.
Eigenthümlicher Unterschied zwischen kcr,tegori sehen, hypothetischen und dis-junktiven Vernunftschlüssen.
Das Unterscheidende unter den drey gedachtenArten von Vernunftfchlüssen liegt imObersatze. —In kategorischen Vernunftfchlüssen ist der Ma-jor ein kategorischer; in hyp 0 thetischen ist er ein,hypothetischer oder problematischer; und in d i s j u n-etivenein disjunttiver Sah»
, ^ K. 62.