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Immanuel Kants Logik : ein Handbuch zu Vorlesungen / [Hrsg.: Gottlob Benjamin Jäsche]
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191
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Dritter Abschnitt. Von den Schlüssen. 191

Unmerk. l. Die Vernunftschlüsse können weder derQuantität nach eingetheilt werden; — denn jedern?2M ist eine Reget, Mithin etwas Allgemeines -»noch in Ansehung derQualitat; — denn es istgleichgcltend, ob die Conklusion bejahend oder ver-neinend ist — noch endlich in Rücksicht auf die Mo-dalität,- — denn die Conklusion ist immer mitdem Bewußtseyn der Nothwendigkeit begleitet undhat folglich die Dignitat eines apodiktischen Satzes. —»Also bleibt allein nur dieRelati 0 n als einzig mög-licher Eintheilungsgrund der Vcrnunftfchlüffe übrig.

s. Viele Logiker halten nur die kategorischen Vernunft-schlüsse für ordentliche; die übrigen hingegenfür ansserordentliehe. Allein dieses ist grund-los und falsch. Denn alle drey dieser Arten findProducte gleich richtiger, aber von einander gleich we-sentlich verschiedener Functionen der Vernunft.

§. 61.

Eigenthümlicher Unterschied zwischen kcr,tegori sehen, hypothetischen und dis-junktiven Vernunftschlüssen.

Das Unterscheidende unter den drey gedachtenArten von Vernunftfchlüssen liegt imObersatze. —In kategorischen Vernunftfchlüssen ist der Ma-jor ein kategorischer; in hyp 0 thetischen ist er ein,hypothetischer oder problematischer; und in d i s j u n-etivenein disjunttiver Sah»

, ^ K. 62.