i?8 I. Allgemeine Elementarlchre,
Dritter Abschnitt.
Von den Schlüssen.
§. 4r.
Schluß überhaupt.
Unter Schließen ist diejenige Function desDenkens zu verstehen, wodurch ein Urtheil aus einemandern hergeleitet wird. — Ein Schluß überhauptist also die Ableitung eines Urtheils aus dem andern.
§. 42.
Unmittelbare vnv mittelbare Schlüsse.
Alle Schlüsse sind entweder unmittelbareoder mittelbare.—
Ein unmittelbarer Schluß (conleczuentlÄ!mmeäistz) ist die Ableitung (cZeöuctio) eines Ur-theils aus dem andern ohne ein vermittelndes Ur-theil (juäicium intermec^um). Mittelbar ist einSchluß, wenn man außer dem Begriffe, den einUrtheil in sich enthalt, noch andre braucht, um einErkenntniß daraus herzuleiten»
§. 4Z.