lz6 I. Allgemeine Elementarlehre.
Zweyter Abschnitt.Von den Urtheilen.
§. 17-
Erklärung eines Urtheils überhaupt.
Ein Urtheil ist die Vorstellung der Einheit desBewußtseyns verschiedener Vorstellungen, oder dieVorstellung des Verhältnisses derselben, so fern sieeinen Begriff ausmachen.
§. 18.
Materie und Form der Urtheile.
Zu jedem Urtheile gehören, als wesentliche Be-standstücke desselben, Materie und Form. —In den gegebenen, zur Einheit des Bewußtseyns imUrtheile verbundenen, Erkenntnissen besteht dieMa t e-rie; — in der Bestimmung der Art und Weise, wiedie verschiedenen Vorstellungen, als solche, zu EineinBewußtseyn gehören, die Form des Urtheils.
§ lh-