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Immanuel Kants Logik : ein Handbuch zu Vorlesungen / [Hrsg.: Gottlob Benjamin Jäsche]
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194
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Z 94 I« Allgemeine Elsmentarlehre.

») In jedem kategorischen Vernunftschlusse könnennicht mehr noch weniger Hauptbegriffe (rer-mim) enthalten seyn als drey; denn ich sollhier zwey Begriffe (Subject und Prädikat) durchein vermittelndes Merkmal verbinden.

2) Die Vordersatze oder Prämissen dürfen nicht insgc--sammt verneinen; (ex puris nsg^rivis nidil leczui-tur) denn die Subsumtion im Untersatze mußbejahend seyn, als welche aussagt, daß ein Erkennt-niß unter der Bedingung der Regel stehe.

z> Die Prämissen dürfen auch nicht insgesammt b e-sondere (partikulare) Satze seyn (ex puris pzrticu-laridus vibil ie^uitur) denn alsdenn gebe e6keine Regel, d.h. keinen allgemeinen Satz, wor-aus ein besonderes Erkenntniß könnte gefolgert wer-den.

4) Die Conklusion richtet sich allemalnach dem schwächern Theile des Schlus-ses; d. h. nach dem verneinenden und besondernSatze in den Prämissen, als welcher der schwächereTheil des kategorischen Vernunftschlusses genanntwird (couclulio leczuirur xzrtem clediliorem ).Ist daher

5) einer von den Vordersätzen ein negativer Satz: somuß die Conklusion auch negativ seyn; und

6) ist ein Vordersatz ein partikularer Satz: so mußdie Conklusion auch partikular seyn;

7) In allen kategorischen Vernunftschlüssen muß derMajorein allgemeiner (unive-r^Iis)derMinor

abes