Dritter Abschnitt. Von den Schlüssen. 195
aber ein bejahender Satz (Mrmsns) seyn; — undhieraus folgt endlich/8) daß die Conklusion in Ansehung der Qualitätnach dem Oberseihe; in Rücksicht auf die Quan-tität aber nach demUntersaße sich richten müsse.
An merk. Daß sich die Conklusion jederzeit nach demverneinenden und besoirdern Satze in den Pramissmrichten müsse, ist leicht einzusehen.
Wenn ich den U-u^satz nur partikular mache undsage : Einiges ist unter der Regel eitthaittü! so kannich in der Conklusion auch nur sagen, daß das Prä-dikat der Regel Einigem zukomme, weil ich nichtmcl) rals dieses unter die Regel subsumirt habe..— Und wenn ich einen verneinenden Satz zur Regel(Obersatz) habe: so muß ich die Conklusion auch ver-neinend machen. Denn wenn der Obersatz sagt:Von allem , was unter der Bedingung der Regelsieht, muß dieses oder jenes Prädikat verneinet wer-den ; so muß die Conklusion das Prädikat auch vondem (Subject) verneinen, was unter die Bedingungder Regel subsumirt worden.
§.65.
Reine und vermischte kategorische Veriinuuftschlüsse.
Ein kategorischer Vernunftschluß ist rein (purus),wenn in demselben kein unmittelbarer Schluß einge-mischt, noch die gesetzmäßige Ordnung der Prämissen
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