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Zur Geschichte und Litteratur : aus den Schäzen der Herzoglichen Bibliothek zu Wolfenbüttel / von Gotthold Ephraim Lessing
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»»Schriften etwas wider den Staat nnd die guten Sittenciiigcsircnt wäre: so würde es recht und billig seyn, sel-bige zu verbieten und zu verbrennen, und die Verfasserfür ihren Muthwillen derbe zu züchtigen. Mein wennsie blos die Streitfrage über die Wahrheit der Offenba-rung erörtern, und der vernünftigen Rcligion das Wortreden: so hindert das der Ruhe des gemeinen Wesensgar nicht, wofern die Theologi nur nicht 5erm blasenund den Pöbel aufhetzen. Haben sie denn vergessen,daß die ersten Kirchenvater, Znstinus, Tatianus, Athe-uagoras, Thevphilus, Henuias, Clemens Ale.mndri?uns, daß Tertulliauus, Minueius Felix, Arnvbiuö,L,aetanlius und hundert andere mehr, gegen das damalsherrschende Heidenthum, bald Apologien, bald Streit-schriften, bald Spottschriften (^aoi^MS, irritiunes6e vznitate iciolorum, 6e lupci llinone saeculi erc.)herausgegeben, und daran von den Kaysern nicht behin-dert werden? Die Wahrheit muß durch Gründe ausge-macht werden, und sie stehet ihren Gegnern kein Ver-jahrungsrecht zu. War es denn damals den Christenrecht, die gemeinen Meinungen schriftlich anzufechten,weil sie dieselben für irrig und abergläubisch hielten:wie kann es in der jetzigen Christenheit für unerlaubtgeachtet werden, daß einer sich ihrem herrschenden Glan-,,ben entgegen legt, und den Anstoß, welchen er daran,,hat, öffentlich an den Tag giebt? Sind die Theologiallein privilcgirt, daß sie keine Rede und Antwort ge-lben dürfen von den Sätzen, welche sie andern zu glau-ben aufbürden? Ihre Sache muß wohl schlecht stehen, dasie ihrer Gegner Schriften und Vertheidigungen mit

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