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»»Schriften etwas wider den Staat nnd die guten Sitten„ciiigcsircnt wäre: so würde es recht und billig seyn, sel-„bige zu verbieten und zu verbrennen, und die Verfasser„für ihren Muthwillen derbe zu züchtigen. Mein wenn„sie blos die Streitfrage über die Wahrheit der Offenba-rung erörtern, und der vernünftigen Rcligion das Wort„reden: so hindert das der Ruhe des gemeinen Wesens„gar nicht, wofern die Theologi nur nicht 5erm blasen„und den Pöbel aufhetzen. Haben sie denn vergessen,„daß die ersten Kirchenvater, Znstinus, Tatianus, Athe-„uagoras, Thevphilus, Henuias, Clemens Ale.mndri?„uns, daß Tertulliauus, Minueius Felix, Arnvbiuö,„L,aetanlius und hundert andere mehr, gegen das damals„herrschende Heidenthum, bald Apologien, bald Streit-schriften, bald Spottschriften (^aoi^MS, irritiunes„6e vznitate iciolorum, 6e lupci llinone saeculi erc.)„herausgegeben, und daran von den Kaysern nicht behin-dert werden? Die Wahrheit muß durch Gründe ausge-„macht werden, und sie stehet ihren Gegnern kein Ver-„jahrungsrecht zu. War es denn damals den Christen„recht, die gemeinen Meinungen schriftlich anzufechten,„weil sie dieselben für irrig und abergläubisch hielten:„wie kann es in der jetzigen Christenheit für unerlaubt„geachtet werden, daß einer sich ihrem herrschenden Glan-,,ben entgegen legt, und den Anstoß, welchen er daran,,hat, öffentlich an den Tag giebt? Sind die Theologi„allein privilcgirt, daß sie keine Rede und Antwort ge-lben dürfen von den Sätzen, welche sie andern zu glau-ben aufbürden? Ihre Sache muß wohl schlecht stehen, da„sie ihrer Gegner Schriften und Vertheidigungen mit
«Gewalt