Anmerkung: Das Quellwerk ist nur franzoesisch erschienen -Die Übersetzung stammt von ütern^Lst ihm eigentümlich.!bie steht nur in diesem i-anuscript,und dennoch hat sieEnglisch in seinem Buche! Er kann sie nur aus dem ^anuscriüthaben,weil sie anderswo nicht steht!
Zu Beginn des 18. Jahrhunderts existierte in Toulouseeine Gonfrerie des Baise-Culs. Die Mitglieder des Klubswaren Söhne vornehmer Häuser, die in ihrer Aus-gelassenheit in den langen Winternächten die Gassen
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unsicher machten, was um so leichter möglich war, daman die Straßenbeleuchtung noch nicht kannte. Siehielten die Passanten an, nahmen ihnen ihre Börse, undschließlich wurden die Beraubten gezwungen, den Räu-bern den Anus zu küssen. Das Parlament von Toulousemußte endlich einschreiten. Da aber viele Parlaments-mitglieder einen Sohn oder Verwandten unter denTunichtg uten hatten, kam es zu keinen Bes trafungen l3 .
« Dinaux-Brunet, Societes badines, I, 71. /n k - n _ T F fr. _
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Das „Juristische Vademekum" bringt einige sehr inter-essante hierher gehörige Rechtsfälle:.Wenn in Rimini ein Verschwender genötigt war, sem<Habe seinen Gläubigern zu zedieren, so geschah dienach folgendem Ri tus:___.-
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