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Kommentar zum Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung / von Hermann Staub
Entstehung
Seite
341
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Abänderungen des GcsellschastSvcrtrageS. 8 58.

zureichen; zugleich haben die Geschäftsführer die Versicherung abzugeben,daß die Gläubiger, welche sich bei der Gesellschaft gemeldet und derHerabsetzung nicht zugestimmt haben, befriedigt oder sichergestellt sind.

Die Bestimmung im ß 5 Absatz s über den Aundestbetrag des Stamm-kapitals bleibt unberührt. Erfolgt die Herabsetzung zum g>weck der Zurück-zahlung von Stammeln lagen oder zum Aweck des Erlasses der auf diese geschuldetenEinzahlungen, so darf der verbleibende Betrag der Stammeinlagen nicht unterden in ß 5 Absatz s und Z bezeichneten Betrag hcrabgehen.

Der vorliegende Paragraph handelt von der eigentliche» oder ordentlichen KapitaleHerabsetzung.

I. Gegenstand des vorliegenden Paragraphen ist die eigentliche oder ordentliche Kapitals Am». >.Herabsetzung zum Unterschiede von der in 8 34 behandelten Eiuzichnug. Auch diese letztereist eine Herabsetzung des Stammkapitals. Denn auch um den Betrag des eingezogene»(amortisierten) Stammanteils verringert sich naturgemäß die Ziffer des Stammkapitals. DieHerabsetzung des Stammkapitals darf nach 8 34 d. h. ohne Beobachtung der Gläubiger--schutzvorschriftcn erfolgen, wenn Geschäftsanteile aus dem Überschuß des ReinvcrmögcnS überdas Stammkapital erworben und amortisiert werden sollen. Also zivci Erfordernisse miisse»kumulatip vorliegen: 1) Einziehung von Geschäftsanteilen, 2) Erwerb derselben aus demÜberschuß des Reinvcrmögens über das Stammkapital. Fehlt eine dieser beiden Boraus-setzungen, soll also die Herabsetzung nicht durch Einziehung oder nicht aus dem Überschußdes Reinvermögens über das Stammkapital erfolgen, so kann sie nur aus dem i» 8 53 vor-gesehenen Wege, nämlich unter Beobachtung der hier vorgeschriebenen Gläubigerschutzvorschristcn,erfolgen. Erfolgt sie also nicht durch Einziehung, so muß 8 58 beobachtet werden, auchwenn sie aus dem Reinvermögen erfolgt; erfolgt sie nicht aus dem Reinvermögcn, so muß8 58 beobachtet werden, gleichviel ob sie durch Einziehung oder aus andere Weise erfolgt.')ll. Die wirtschaftliche Bedeutung der .Kapitalshcrabsctzung. Die Stammkapitalsziffcr ist ein Am», s.ständiger Passivposten in der Bilanz. Da nur der Überschuß der Aktiva über die Passivaverteilt werden darf, so ist dieser Passivposten das arithmetische Hilssmittel, um die Bcr-teilung von Gcsellschaftsvcrmögen unter die Gesellschafter so lange zu verhindern, als bis dieGesellschaft so viel Werte aufgespart hat, daß dieselben außer dem Betrage aller übrigenPassivposten auch den Betrag der Stammkapitalsziffcr erreichen. Indessen die Ziffer desStammkapitals ist freilich ein ständiger Passivposten. Aber absolute Ständigkcit ist nichterforderlich und nicht wünschenswert. Es kann nämlich Fälle geben, welche es wirtschaftlichgerechtfertigt erscheinen lassen, die Stammkapitalsziffcr zu verringern. Das Gesetz trägtdiesem Falle Rechnung, aber nur soweit dies ohne Benachteiligung der Interessen derGläubiger geschehen kann. Deshalb sind, soweit eine solche Benachteiligung möglich ist, eineReihe von Schutzvorschristen gegeben. Erfolgt die.Kapitalshcrabsctzung auf dem Wege derEinziehung nach 8 34, so sind die Gläubiger deshalb nicht gefährdet, weil nach 8 34 dieEinziehung nur erfolgen kann, wenn die Mittel zum Erwerbe der einzuziehenden Geschäfts-anteile gewonnen werden aus dem Überschuß des Reinvermögens über das Stammkapital.Ein dem Stammkapital gleichkommendes Reinvermögcn bleibt also vorhanden, ehe die Ein-ziehung erfolgt. Nach unserem 8 58 aber kann die Kapitalsherabsetzung, sei es durch Ein-ziehung oder durch Reduktion des Nennbetrages der Stammanteile, erfolgen, auch wen» derÜberschuß, aus welchem die Mittel zur Ausführung der Herabsetzung gewonnen werden,nicht vorhanden ist, ehe die Herabsetzung erfolgt, wenn vielmehr dieser Bilanzübcrschuß erstdurch die Herabsetzung der Stammkapitalsziffer gewonnen wird. In diesem Falle sindjedoch die Gläubiger gefährdet. Denn die .Krcditbasis der Gesellschaft, das der Stamm-kapitalsziffer gleichkommende Reinvermögen, wird ja verringert. Es wird die Stammkapitalsziffer verringert, dadurch ein Bilanzüberschuß hergestellt, und der so gewonnene Über-

') Über die Einziehung ohne Entgelt siehe Anm. 18 zu 8 34.