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Karte sind die Bajovarier von dem übrigenFrankenreiche wegen ihrer grösseren Selb-ständigkeit durch einen farbigen Grenz-strich getrennt, ferner ist hier die TeilungThüringens und das allmähliche Vorrückender Avaren in das früher gepidische undlangobardische Gebiet angedeutet. Wäh-rend die beiden Nebenkarten der Vorge-schichte (dieRäter sind absichtlich nicht auf-genommen) dienen, soll von den Haupt-karten die erste für die Zeit bis 476, imFrankenreiche bis 511 benutzt werden, diezweite bis 553, die dritte bis ca. 600.S. 14. Die für die Geschichte des Franken-reiches vom Emporkommen bis zum Aus-gange der Karolinger wichtigen Namensind auf der Hauptkarte eingetragen;ausserdem soll diese für England bis1066 dienen. Die Unsicherheit der Grenzenim Osten und in Spanien ist durch diedoppelte Grenze mit und ohne Ver-waschung, die zweifelhafte fränkische Herr-schaft über Benevent, Sardinien und dieBalearen durch Unterstreichung angedeutet,der Zeitpunkt der Verduner Teilung auchfür die Grenze zwischen saracenischemund oströmischem Gebiet in Sizilien fest-gehalten. Der Kirchenstaat ist in derweitesten Ausdehnung geboten, die erunter den Karolingern erreicht hat. —■EinekleineNebenkarte (8/7 und 82g) veran-schaulicht die Anfänge des Streits zwischenLudwig d. Fr. und seinen Söhnen. — Beson-ders erwünscht wird die Karte VereinigungZothringensmitDeutschlandsein, siezeigtdieFestsetzung der im Mittelalter geltendendeutschen Westgrenze. — Auf der Kartefür 888 sind eingetragen die bedeutendstenVasallen des westfränkischen Königs unddas Grossmährische Reich. — Die KarteItalien im X. und XL Jahrhundert legtfür die Territorialverhältnisse ungefährdas Jahr 1050 zu Grunde (dass trotzdemin der Erklärung nicht die erst 1075gestorbene Markgräfin Beatrix, sondernMathilde genannt ist, bedarf wohl keinerRechtfertigung). Beim Kirchenstaate be-zeichnet die Randfarbe die dem Papsteentrissenen, aber von ihm beanspruchtenGebiete; die süditalienischen Herrschaftensind nach der Nationalität verschiedengefärbt, die Farbentöne kennzeichnen beiden Langobarden die beiden fürstlichenLinien, bei den Normannen die Herr-schaften von Aversa und Apulien. DieZahlen sollen das Wachsen der Nor-mannenherrschaft veranschaulichen; dassdabei Capua und Gaeta von Aversa auserobert wurde, deutet die hellrote Liniean. Das „(1139 apul.)" bezieht sich aufdie Vereinigung der beiden normannischen
Fürstentümer, das „(1051 päpstl.)" giltnur für die Stadt Benevent.
Eine deutsche Reichsgrenze für die S. 15.Zeit der sächsischen und fränkischen Kaiserist schwer festzulegen: Das Schwankendeder Lage im Osten ist durch die doppelteReichsgrenze und durch den Übergangvon der Flächen- zur Randfärbung, diezeitweilige Zugehörigkeit von Gent durchden feinen roten Strich, die in diese Periodefallende Eroberung der Mark Veronadurch doppelte Reichsgrenze gekenn-zeichnet; dagegen ist die vorübergehendeLehnsabhängigkeit Polens und Ungarnsunberücksichtigt geblieben, ebenso dienochmalige (989—996) Vereinigung desHerzogtums Kärnten mit Bayern. In denMarken bezeichnet die Haarschrift diespäteren Namen. Soweit der Maasstabes erlaubte, sind Hilfsmittel für die Ge-schichte der ostdeutschen Kolonisationgeboten, z. B. ist das Verbreitungsgebietder Burgwarden gekennzeichnet, wenn esauch natürlich nicht möglich war alleaufzunehmen. — Die Nebenkarte dcutsch-slavische Grenzlande schliesst an dieNebenkarten auf S. 13 und die Kennt-zeichnung der Slavengebiete auf S. 14 anund giebt das Machtgebiet des Boleslawin seiner weitesten Ausdehnung; dochgehörten die Lande nicht alle gleich-zeitig zu Boleslaws Reiche (vgl. Haupt-karte) , für die Lausitz gilt der BautznerFriede von 1018. — Auf der die kirch-liche Einteilung darstellenden Nebenkartesind in Deutschland alle Bistümer ein-getragen. Durch die Wahl der Farbensoll angedeutet werden, dass Mainz ur-sprünglich auch Prag, Hamburg-Bremenauch Lund (getrennt ca. 1150) umfasste;durch die Randfarbe bei Cambray undPosen, dass diese Bistümer gegen Endedes 12. Jahrhunderts Köln und Gnesenunterstellt wurden, durch die farbigenStriche bei den eximierten Bistümern, dassin Bamberg Mainz, in Kammin sowohlMagdeburg wie Gnesen erzbischöflicheRechte beanspruchten. Büraburg ist aufge-nommen als erste Gründung des Bonifatiusin Hessen, obgleich es schon vor dem11. Jahrhundert wieder aufgehoben wurde.
Neben der Geschichte der Kreuzzüge S. 16.soll dies Blatt auch dienen zur Veran-schaulichung dessen, was aus der Vor-geschichte des Islam und aus der älterenGeschichte Spaniens in der Schule erwähntwird. Für das Kalifenreich ist der Sturz derOmeijaden als Zeitpunkt der Darstellunggewählt. In Spanien verzeichnet dieseNebenkarte das christliche KönigreichAsturien, die Hauptkarte die späteren
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