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gezeichnet, damit die Nebenkarte an-schliesst. — Auf dieser, die auch für dieReformationszeit gilt, geben die Zahlendas Jahr des Beitritts zur Eidgenossen-schaft. — Bei der Karte von Frankreichim 14. und 15. Jahrhundert umfasst dasHellgelb die Linien Nevers und Brabantdes Hauses Burgund, das Orange dieBesitzungen Philipps des Guten bei seinemÜbertritte zu England (1420), währendseine Erwerbungen bei der Aussöhnung mitKarl VII. in Randfarbe gegeben sind (dazugehört auch Ponthieu, doch Hess sich leiderhier wegen der roten Flächenfarbe keineorange Randfarbe mehr anbringen). DieDarstellung des englischen Besitzes knüpftfortsetzend an S. 17 an, als Zeitpunkte sindder Regierungsantritt des Hauses Valoisin Frankreich (1328), der Friede vonBretigny und die Zeit vor dem Auftretender Jungfrau von Orleans gewählt.
S. 19. Die ausserdeutschen unter franzö-sischer Lehnshoheit stehenden GebieteKarls des Kühnen sind mit breiter,die der Seitenlinie Nevers mit schmalerRandfarbe versehen; wo zwei Zahlenstehen, giebt die eingeklamn jrte die Zeitder ersten Erwerbung durch das HausBurgund, die andere (1430) den Heimfallder burgund-brabantischen Besitzungenan die Hauptlinie. Durch die Wahl derFarben soll angedeutet werden, dass 1477in Böhmen ein polnischer Jagelloneherrschte, Mähren und Schlesien demUngarkönige gehorchten,, aber 1490 mitBöhmen vereinigt wurden; der Deutsch-Ordensstaat ist durch die, Art der Färbungals polnischer Lehnsstart gekennzeichnet,ebenso das Herzogtum Preussen auf S. 20,21, 22. — Der Plan von Rom wird fürdie Römerzüge der Kaiser und die Ge-schichte der Renaissancezeit erwünschtsein, er enthält natürlich nur das Wichtigste.
S. 20. Das römisch-deutsche Reich ist mitösterreichischer Randfarbe versehen;Metz, Toul und Verdun sind französischunterstrichen, weil sie rechtlich noch alsReichsteile galten, thatsächlich aber seit1552 zu Frankreich gehörten; in Frank-reich sind die Besitzungen des zu Karl V.abgefallenen Konnetable Karl von Bour-bon und die Stammlande der bourboni-schen Könige angegeben; in Italien istdurch die Farben ausgedrückt, dass Mont-ferrat zu Mantua und das päpstliche LehnFerrara zu Modena gehörte; bei dentürkischen Vasallenstaaten war wegen derKleinheit für die Republik Ragusa nichtnoch ein besonderer Farbenstrich möglich;gekennzeichnet ist auch, unter Weglassungder zeitweiligen russischen Erwerbungen,
der Zerfall des Ordensstaates; dem ent-spricht die hier für das HerzogtumPreussen gewählte Farbe, während dieFarben auf S. 21 u. 22 sein Verhältniszu Ansbach und Brandenburg anzeigen.
Die habsburgischen Besitzungen sind S. 21.nicht in spanische und deutsche geteilt,weil diese Spaltung sich besser aus S. 20ergiebt. Unter fränkischer Linie derHohenzollern sind hier und weiter beidesüddeutsche Linien (Ansbach-Bayreuthund Hohenzollern) zusammengefasst, ob-gleich die Linie Ansbach-Bayreuth derbrandenburgischen näher steht als derLinie Hohenzollern. Durch gleiche Fär-bung sind herausgehoben die Jülich-Kle-veschen Lande wegen des späteren Erb-schaftsstreites; dieböhmischeRandfärbungdes Vogtlandes bedeutet, dass dies (dieBurggrafschaft Meissen) 1547 unter böh-mische Lehnshoheit kam. — Für dieWettinischen Lande siehe S. 36.
In Lothringen und den spanischen S. 22.Niederlanden bezeichnen die Grenzen
(.........)diefranzösischen Erwerbungen von
165g bis 1697; die eigentümliche StellungFrankreichs zu Philippsburg und den el-sässischen Reichsstädten liess sich leider aufder Karte nicht kennzeichnen. Oldenburgist schon dänisch gefärbt, obgleich dortbis 1667 eine eigene Linie des HausesOldenburg herrschte; Magdeburg hat bran-denburgische Farbe erhalten, weil es 1648Brandenburg zugesprochen wurde, es standaber bis 1680 unter einem sächsischen Ad-ministrator. — Bei dem Plane von Magde-burg ist die Lage von Trutz Pappenheimund Magdeburger Succurs unsicher.
Hannover-England und Sachsen-Polen S. 23.sind wegen der Personalunion gleich ge-färbt; die Färbung von Dänemark-Nor-wegen-Oldenburg indereinen und Holsteinin der anderen Stufe derselben Farbe sollandeuten, dass hier zwei Linien desselbenHausesherrschten. Durch die ReichsgrenzeLothringens auch gegen Deutschland sollausgedrückt werden, dass dies Land nurnoch rechtlich zu Deutschland gehörte.Das „gen." unter Corsica heisst genuesisch.
Die mit Reichsgrenze versehenen Ge- S. 24.biete in Elsass-Lothringen, auch die farb-losen, gehörten noch nicht zu Frankreich.
Die Karte von Sckiveden soll eine S. 25.Anschauung geben von der Erwerbungund dem Verlust der Ostseeherrschaft;als Ausgangspunkt ist die Lösung derKalmarischen Union genommen. — Beider Darstellung Rtisslands ist ausgegangenvon der Thronbesteigung Iwans III. (146 2),der durch Abschüttelung der Oberherr-schaft der goldnen Horde (siehe Neben-