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MS 311 - Brentano I : [Allgemeine Volkswirtschaftslehre] ; [Vorlesungsskript WS 1910/11]
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Oder man kehrt,wenn man featgeatellt hat, wieviel in einer gewissenZeit erarbeitet werden kann, zum Zeitlohn zurück mit der Bedingung,dass der Arbeiter eine bestimmte Anzahl hersteilen muss; wenn er dievorgeschriebene Zahl nicht erreicht, muss er sich einen Abzug ge-fallen lassen. - Oder die Arbeitgeber setzen später den Stücklohn wie-der herunter, sobald mehr als eine bestimmte Summe verdient wird.

( Diese Klagen über das " Abreieae^f am Gedinge spielten eine grosseRolle beim westfälischen Bergarbeiterausstand). - Eine andere Art,den Stücklohn zu drücken besteht darin, dass die Masse,nach denen dieStückzahl gemessen werden, vergrössert werden.( Töpfergewerbe).

Ein Gegenmittel gegen alles Herabdrücken der Löhne ist die ge-meinsame Vereinbarung eines Tarifes zwischen Arbeitgebern und Arbei-tern; in diesen Tarifen sind die Bedingungen genau featgeatellt. Die-se Tarife finden sich schon im 18. saec. WO durch Tarife der Miss-brauch auegeschlossen ist, erscheint das Stücklohnsystem ale die be-ste Arbeitsbedingung für beide Teile; hier fehlt auch der Widerspruchder Arbeiter gegen das Stücklohneyatem.( Liteaatur: Ludw. Bernhard*

" Das Akkordsystem" Leipz. 04. bei Dunker & Humplert; & B."Die

Löhnungsmethoden") .

Um den Arbeitseifer zu steigern, da wo das Stücklohnaystemnicht anwendbar ist,gibt es

1) unanständige und

2) anständige Mittel.

ad 1) a) Zeitlohnsystem, das man als Stunden- oder Halbstunden-lohn bezeichnen kann; der Arbeiter wird nicht für eine Woche Odereinen Tag, sondern nur für eine Stunde oder l/8 Stunde gedungen undnatürlich auch nach ganzen oder halben Stunden ausgezahlt; das Be-wusstsein, jeden Augenblick entlassen werden zu können, spornt zuden grössten Anstrengungen an, um den Arbeitgeber zu befriedigen.Dieses System macht siqh am meisten da geltend, wo die Arbeiter nicht