63
nur da bewEhrt, wo die Arbeiter einen bedeutenden Einfluss auf dasGedeihen dea Betriebes haben, wo der Geschäftagewinn in hohem Massebeeinflusst wird durch den Pleiss, die Geschicklichkeit etc. Der Ar-beiter : da führt nämlich die Gewinnbeteiligung zu einer quantitati-ven oder qualitativen Steigerung der Arbeitsleistung, hier auch derGesamtgewinn der Arbeitgeber ein grosserer.
Dagegen war die Gewinnbeteiligung wirkungslos, wo der Geschäfts-gewinn wesentlich abhtng von der individuellen Tüchtigkeit dea Lei-ters oder beeinflusst war durch Schwankungen in der Konjunktur etc.Hier die Gewinnbeteiligung unwesentlich für die Steigerung dea Er-gebnisses , daher auch bald wieder abgeschafft.
Ro die Gewinnbeteiligung erfolgreich war, bestand ihr Erfolgin der Besserung der Qualität, da wo Stüoklohn gezahlt wurde, z.B.in Genf bei der Uhren- und Spieldoaenfabrikation. Hier handelte 38sich um die Herstellung von kleinen Kunstwerken und für die Güte derLeistung lat die Qualität der Arbeiter von grösstem Einfluss. Die'Entlohnung findet statt nach Stücklohn mit Gewinnbeteiligung: DieFolge war bessere Arbeit, grössere Sparsamkeit mit dem Material, indem Wegfall von Aufsichtskosten, sowohl was den Plelss als die Qua-lität als den Materialienverbrauch anbelangte, da das Interesse dieLeute zur Selbstkontrolle reizte.
In anderen Fällen wurde eine Steigerung dea Arbeitseiferserzielt, wo Stücklohn nicht anwendbar war. Hier ein &utes Beispielder Stubenmaler Le Claire ( ?) in Parins, der hiedurch seine meistUnbeaufsichtigt in Stadt und Land verteilten Arbeiter zur Selbstkon-trolle anhielt.
Endlich hat die Gewinnbeteiligung dazu geführt,einem Betriebdie regelmässige und dauernde Verfügung über willige Arbeitskräfte zusichern. Die Arbeiter harrten mindestens bis zum Bilanzäbschlusse aus;