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MS 311 - Brentano I : [Allgemeine Volkswirtschaftslehre] ; [Vorlesungsskript WS 1910/11]
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Aber nicht nur Oeldforderungdn, sondern alle die gehen auf ein Tunoder Nichttun eines Anderen können Gegenstand des Vermögens sein.

Ein solches Vermögen kann nun der Bedürfnisbefriedigung in

e

zweifacher Weise dienen, entwder

1) unmittelbar, wenn die äusseren Güter dem menschlichen Vermögenunmittelbar dienstbar gemacht werden: ln diesem Palle sprechen wirvon QenussvermÖgen; hiezu im Gegensatz steht

2) das Produktionsvermögen, da dazu um andere Güter zu erwerben,dieErwerbsgüter ( Mittel zu erwerben).

Mit diesem Begriff des Produktionsvermögens nahe verwandt,aber nicht ganz zusammenfallend ist der Begriff " Kapital " . KarlMar/hat das Kapital treffend definirt als " einen Mehrwert habendenWert". ( Wert-hecRender Wert)

Kapital setzt das Bestehen der Geldwirtschaft voraus, dasses lediglich in Betracht kommt als Jncamation des Geldwertes. Jemehr aber die alte Naturwlrtachaft in die Geldwirtschaft hineinge-wachsen ist, desto mehr wurde nahezu alles Produktionsvermögen Ka-pital. Auch der Grund und Boden kommt mit einer Ausnahme als Geld-summe vor. Die Ausnahme besteht da, wo ein Grundbesitz fidel comAs-sarlssh gebunden ist. Dieser Grundbesitz wird im Erbgang vererbt.Hier ist dem Grundbesitz der Kapitalwert wieder entzogen.

Es gibt aber noch einen Unterschied zwlsohen Land und anderenKapitalien: Der Grund und Boden ist

a) nicht vertretbar und

b) hicht vermehrbar.

ad a) Jedes einzelne Grundstück ist etwas Individuelles, wenn auchdurch gar nichts unterschieden als durch seine Lage,ad b) Die Erdoberfläche ist für ein und alle mal gegeben, und jedesGrundstück ein Stück der Erdoberfläche.

Aber auch andere Naturgaben,die Sondereigentum geworden