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bestimmte Anzahl von Erwerbsgütem da; wenn diese in Angriff genommen
sind, dann ist es unmöglich,die Produkte zu steigern durch Benutzung
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gleichergiebiger Erwerbsgüter.
Diese Beschränktheit der Ertragsfähigkeit zeigt sich in drei-facher Welse, je nach der Natur der in Frage stehenden einzelnen Gü-ter;
1) Manche Naturgaben,die Gegenstand eines ansschliessenden Rechtesdes Vermögens geworden sind, si nd überhaupt nur einmal ertrage fähig:Erzadern^iSteinkohlenflösse u.e.w. Der fortwährende Gebrauch führtzu einer vollkommenen Verbrauchung der Substanz.
3) Wieder andere Naturgaben, die Vermögensobjekte geworden sind, sindzwar einer dauernden Ausnutzung fähig und hierdurch eines dauerndenErtrags? aber ihre Benutzung ist nur in begrenztem Masse mäglich*
z.B. die mechanischefKraft eines.Wasserfalles^kann nur eine bestimm-te Anzahl von Rädern treiben.
3) Wieder andere Naturgaben,die infolge ihrer beschränkten Menge Ge-genstand des Andere ansschliessenden Rechtes eines Einzelnen gewor-den sind, sind inihrer Ertragfähigkeit zwar nicht absolut beschränkt ,aber die Steigerung ihres Ertrages ist nur unter grösserem Kosten-aufwand möglich. Das gilt vor allem vom(landwirtschaftlich^ be-nutzten Boden^ Die Erträge können erhöhtwerden* eineZeit lang wirdein höheres Erträgnis erreicht, bis zu einer gewissen Grenze, wo ei-ne weitere Steigerung auch noch stattfinden kann, aber nur unter/ei-nem weitgrösseren Aufwand an Kosten.( vgl. " Faktoren des Pflanzon-
wachatums und das Gesetz vom abnehmenden Bodenertrag ln der speziel-
- - , .' -
len Volkswirtschaftslehre " p. 18 ff. und p. 53 ff.) z.B. einem Bo-den werden zugeführt ^0 Pfund an Stickstoff,der Ertrag steigt; eswerden 60 Pfund zugeführt, der Ertrag steigt gemaltlg,es werden