90
wenn man zu Natur,Kapital und Arbeit noch den Staat rechnet, Auch beilaisae^ faire finde eine Staatseinmischung statt, als hier der Staatala ädter des Privateigentums bestehe; ein wirtschaftlicher Zustandohne Staatseinmiechung sei gar nicht möglich. Aber statt Postulatsaufzbstellen,wie der Staat sich zu verhalten habe, untersucht sie ein-fach: .welcher Art der Einfluss des Staats auf die Volkswirtschaft sei*nur das Erkennen sei Aufgabe der Wissenschaft, daa Wollen die der Pra-xis und sie findet nun, dass diese Einwirkung 4fach sei:
^ji-1) durch die Privatrechtsordnung,
2) durch die öffentliche Verwaltung,die Art ihrer Organisation
/
und die Höhe der Kosten,die sie verursacht,
'' ''!
, 3) durch die formelle Verfassung des Staats oder das Verfassungs-
f recht,
!
t 4) durch das internationale Recht, durch das Völkerrecht,durchdie Beziehungeh der Völker zu einander.
Von den in diesen 4 Punkten enthaltenen Momenten können hier nur be-handelt werden: die persönliche Freiheit, Eigentum und das Erbrecht.Diese sind die wichtigsten Jnstitutionen der Privatrechtsordnung undsind Oegenstand schärfster Angriffe.
f) Die persönliche Freiheit und ihre Beschränkungen. § 20
\
Die Entwicklung der persönlichen Freiheit wird beherrscht vonzwei Prinzipien: einem idealen und einem materiellen:
Das ideale ist die Vorstellung von der höheren Bestimmung desMenschen.
Das materielle ist das der wirtschaftlichen Zweckmössigkeit*es sollen diejenigen Ordnungen getroffen werden, die den jeweiligenBedürfnissen und Verhältnissen am angemessensten sind.
Das ideale ist das ewige, nie versiegende Prinzip,zugA&ich istea aber auch das schwächere.