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MS 311 - Brentano I : [Allgemeine Volkswirtschaftslehre] ; [Vorlesungsskript WS 1910/11]
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wenn man zu Natur,Kapital und Arbeit noch den Staat rechnet, Auch beilaisae^ faire finde eine Staatseinmischung statt, als hier der Staatala ädter des Privateigentums bestehe; ein wirtschaftlicher Zustandohne Staatseinmiechung sei gar nicht möglich. Aber statt Postulatsaufzbstellen,wie der Staat sich zu verhalten habe, untersucht sie ein-fach: .welcher Art der Einfluss des Staats auf die Volkswirtschaft sei*nur das Erkennen sei Aufgabe der Wissenschaft, daa Wollen die der Pra-xis und sie findet nun, dass diese Einwirkung 4fach sei:

^ji-1) durch die Privatrechtsordnung,

2) durch die öffentliche Verwaltung,die Art ihrer Organisation

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und die Höhe der Kosten,die sie verursacht,

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, 3) durch die formelle Verfassung des Staats oder das Verfassungs-

f recht,

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t 4) durch das internationale Recht, durch das Völkerrecht,durchdie Beziehungeh der Völker zu einander.

Von den in diesen 4 Punkten enthaltenen Momenten können hier nur be-handelt werden: die persönliche Freiheit, Eigentum und das Erbrecht.Diese sind die wichtigsten Jnstitutionen der Privatrechtsordnung undsind Oegenstand schärfster Angriffe.

f) Die persönliche Freiheit und ihre Beschränkungen. § 20

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Die Entwicklung der persönlichen Freiheit wird beherrscht vonzwei Prinzipien: einem idealen und einem materiellen:

Das ideale ist die Vorstellung von der höheren Bestimmung desMenschen.

Das materielle ist das der wirtschaftlichen Zweckmössigkeit*es sollen diejenigen Ordnungen getroffen werden, die den jeweiligenBedürfnissen und Verhältnissen am angemessensten sind.

Das ideale ist das ewige, nie versiegende Prinzip,zugA&ich istea aber auch das schwächere.