Autograph 
MS 311 - Brentano I : [Allgemeine Volkswirtschaftslehre] ; [Vorlesungsskript WS 1910/11]
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JnvaliditHt etc. zu kostspielig wird,desgleichen wird der Sklave ,wennder Herr Infolge Verarmung ausser Stand gesetzt wird, ihn zu ernähren,frei.

Anders,wo die Arbeit des Sklaven zu produktiven Zwecken verwen-det wird. Sie konnte sich in der Plantagen-Wirtschaft halten, wo eineeinheitliche Aufsicht möglich ist, deren Kosten nicht übermässig sind.Als in der neuen Welt die Sklaverei eingeführt wurde, ging sie nichthöher hinauf, als bis zu einer bestimmten nördlichen Grenze,wo keinePlantagenwirtschaft möglich war.

Im Wirtschaftsbetrieb des mittelalterlichen Europa gab es zwarOrossgrundbesitz.aber keinen Crossbetrieb,daher Sklaverei unmöglich.Man musste das Land ausgeben. An die Stelle des Sklaven trat der Hö-rige. Dieser hatte schon gewisse Rechte, während jener immer recht-los war.

Es ergeben sich uns 3 Entwicklungsstufen zur Freiheit:

1) Auf der ersten wird der Mensch benutzt als willenloses Arbeitstier,er ist nur Sache.

8) auf der zweiten wird er benutzt als Untergebener,dessen Pflichtendurch das Herkommen fixirt sind; das ist die Stufe der Hörigkeit;

3) Auf der dritten wird er benutzt als Freier auf Grund der Bedin-gungen des von ihm abgeschlossenen Arbeitsvertrages.

Das wirtschaftliche Jnteresse hat zu dieser Freiheit geführt.Man hat gesehen, dass man auf einer Stufe angelangt ist, wo die Sor-ge um die eigene und der Seinen Ernährung ein grösserer Ansporn ist,als die früheren mit phys. Zwang versehenen Arbeitssyateme.

Damit aber der Arbeitsvertrag nicht nur formell frei sei, son-dern wirklich, ist notwendig, dass die Voraussetzung die vom Gesetz-geber ausging, auch im Leben verwirklicht sind. Das setzt vollkommeneGleichberechtigung der Kontrahenten voraus und Koalitionsfreiheit. Wo