Autograph 
MS 311 - Brentano I : [Allgemeine Volkswirtschaftslehre] ; [Vorlesungsskript WS 1910/11]
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üeberschuss hat zu gemeinsamen Gebrauch zu dienen. Wenn nun dies ein-stimmig von den Kirchenvätern gelehrt wird, so erscheint der freie Ge-brauch des Eigentums zu Gunsten derer, die nichts haben ,dem Eigentü-mer entzogen.

, Diese Auffassung bestand das ganze Mittelalter. Sie findet sichbei Thomas von Aquin,obwohl er eine freundliche Stellung dem Sonder-eigentum gegenüber einnahm,bei Alvarus Pelagtus 1333, bei Gabriel

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Blehl 1^95* * Alles ist Allen gemein, durch positive Gesetze ist erstdas Sondereigentum entstanden".

, Diese Auffassung,wo der Eigentümer nur ale Verwalter erscheint,beherrscht umsomehr die mittelalterliche germanische Welt, als sie denRephtszuetBnden zu Gute kam, wo der meiste Landbesitz Lehensbesitz war.

/ Anders wurde es seit der Reformation. In der zweiten Hälfte des/^Mittelalters begann im Wirtschaftsleben der bewegliche Besitz mehr undm^hr in den Vordergrund zu treten und erlangte das Uebergewicht überdein Jmmobilienbeeitz; und auch was diesen anbelangt, schwand die altekommunistische Verfassung mit dem Fortschreiten der Kultur.

! Es erfolgt die Rezeption des Pandektenrechtes. Dieses hat

eine diametral verschiedene Auffassung vom Eigentum* nach ihm ist eskein Amt mit Pflichten,sondern ein subjektives Recht,das ius utende etabutende.

Die veränderten wirtschaftlichen Verhältnisse fanden aber auchihren Niederschlag in den religiösen Anschauungen der Reformation:nicht pohr Kommunismus,das Eigentum nicht mehr ein infolge des Sünden-falle# notwendiges Uobel. So war Luther sofort ein Gegner des Kommunis-mus. Die Folge war, dass unter dem Druck der wirtschaftlichen Entwick-lung in den katholischen Ländern durch den Einfluss des römischen Rechtsln den reformierten Ländern auch ohne röm. Recht die neuen Anschauungenzur Geltung kamen.

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