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Gegenüber diesen Angriffen hat, als im 16. und 17. saec. die mo-derne Wissenschaft aufkam, das Bedürfnis nach einer Rechtfertigung dessubjektiven Rechte des Sondereigentuma Eingang gefunden. Hugo Grotius:
" Nach dem ursprünglichen Recht ist Alles Allem gemein. Das Sonder-eigentum entstand auf Grund ausdrücklichen oder stillschweigenden Ver-trags unter den Einzelnen. Ausdrücklich da, wo man die Güter verteil-te,die ehedem gemein waren; stillschweigend da, wo die Einzelnen ok-kupirten und die übrigen hiezu schwiegen. " Nach ihm bestand auch ur-sprünglich Gütergemeinschaft. Der Grund, warum die Menschen darauf ver-zichteten sei ein zweifacher:
1) Die Bedürfnisse der Menschen wuchsen. Um aber besser leben zu kön-nen,benStlgte man die Arbeit, die der Eine auf dieses, der Andere aufjenes verwendete; und damit einer Arbeit verwendete, musste man ihmauch den Ertrag als Sondereigentum lassen.
2) Der Mangel an Billigkeit und Eintracht; hiedurch würde man keinegerechte Gleichheit, sowohl ln der Produktion,als in der Verteilungder Güter bewahrt haben. Daher überliess man einem Jeden,was er selbsterwarb.
Das war einer der ersten Rechtfertigungsversuche,der vomSündenfall absah, Ebenso lehrten die Philosophen Wolf u. Pufendorf.
Nun trat John Loke auf,er suchte die Rechtfertigung des Son-dereigentums vom Naturrecht aus. Er ist der erste, der behauptet, dassdas Eigentum schon von Anfang an bestanden habe. Er sagt, ein Jederhat Eigentum an seiner Person,die Arbeit seines Körpers gehöre ihmdeshalb eigentümlich. Was immer also der Mensch aus seinem ehemaligenZustand entfernt, damit hat er seine Person verbunden, er hat etwashinzugefügt, was sein eigen ist, durch seine Arbeit wird es sein Ei-gentum,das gemeinsame Eigentum der Anderen ist durch das seine Arbeit.