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MS 311 - Brentano I : [Allgemeine Volkswirtschaftslehre] ; [Vorlesungsskript WS 1910/11]
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Ein anderer Versuch iat der, vermöge dessen der schon genannteThiers der Loke'schen Lehre noch eine Verstärkung hinzuzufügen be-müht war und zwar eine Bekräftigung ex contrario,indem er sagte, dereigentumslose Zustand sei gegen die Natur, da es nie einen solchengegeben habe. Durch die neuere Forschung wurde Thiers als Dilettantbezeichnet,da hinlänglich bewiesen sei, dass überall Gemeineigentumbestanden habe.

Aber nicht nur, dass man in dieser Weise Thiers zurückwies,be-haupteten Staatssozialiaten sogar, ein Entwicklungsgestzt,wonach einPortschreiten von Sondereigentum zu Gemeineigentum neuerdings statt-finde.

Während nun so die verschiedensten Rechtfertigungsversuchestattfanden, hat Leo XIII ln seiner Encyclica vom 8. Mai 1891 allevorgeführten auf dem Naturrecht basierenden Begründungen des Eigen-tumsrechtes zuaammengefaB8t. Das war eine kolossale Neuerung für diekath. Kirche, die seit ihrem Bestehen dem Eigentum je naturrecht-liche Negründung abgesprochen hatte. Der Ansicht entgegen, dass dasEigentum ein durch den SOndenfa.ll bedingtes notwendiges Uebel sei,sagt Leo XIII das Recht zum Eigentum hat der Mensch von Natur auserhalten.

Was sagen nun die Kommunisten und Sozialisten zu diesen An-sichten? Es sei unrichtig, dass das Sondereigentum aus eigener Ar-beit entstanden sei, ebenso unbefriedigend seien die Rechtfertigungs-versuche von Kant, Hebbel u.s.w. Die Behauptung Tb&ere Thiers ,eahabe nie einen eigentumslosen Zustand gegeben, sei handgreiflichfalsch; aber die Theorie von Gemeineigentum widerlegt zwar Thiers,beweist aber nicht die Berechtigung des Gemeineigentums in der Ge-genwart. Dieser Hinweis übersieht den Zusammenhang,wie das Sonder-eigentum entsteht als notwendige Voraussetzung zu grösserer Inten-sität der Kultur.