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MS 311 - Brentano I : [Allgemeine Volkswirtschaftslehre] ; [Vorlesungsskript WS 1910/11]
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liefern würden; wenn man nun behauptet,das Verständnis der Besitzendenfür den Kulturfortschritt sei nicht mehr in ausreichendem Masse Vor-handen,so heisst dasselbe Fortschritte leugnen, die wir gemacht haben.Auch wenn gesagt wird,dass nicht jedes Mitglied der besitzenden Klassenseinen Besitz im Jntereese des Kulturfortachrittes verwendet,so tutdies nichts zur Sache. Die Menge von Besitzenden,die ihre Güter in die-sem Sinne verbrauchen, genüht, um die dem Besitz obliegende Aufgabe zuerfüllen.

Bezüglich der staatlichen Wirkung von Eigentum und Erbrecht füh-ren die Angreifer ins Feld, dass diese Jnstitutionen gerade als Trägerder ContinuitKt, der nationalen Tradition,Vorurteile erzeugen, ohnedie die Welt umgemodelt werden könne.

Gegenüber dieser Erwiderung ist zu konstatieren, dass die An-greifer diese Eigenschaften zwar anerkennen, aber tadeln, während sie,die Verteidiger loben. Um zu einer Verständigung zu gelangen, mussman auf etwas Höheres zurückgreifen: auf das Ziel,das Angreifer undVerteidiger gleichmässig vorschwebt: es ist der Fortschritt des Volkesund besonders auch der unteren Klassen.

Bisher sind alle solche Versuche,solche Fortschritte durchAenderung in der Gesellschafts- und Staatsverfassung,die unvermitteltmit der Vergangenheit auftraten,gescheitert. Die gesellschaftl. undstaatliche Entwicklung verträgt ebenso wenig eine sprungweise Aen-derung wie die der Natur,natura non facit saltum ist auch auf den Staatund Gesellschaft anwendbar. Jedes Scheitern eines solchen Versucheshat zu einer um so grösseren Reaktion geführt. Es ist möglich,dass dasdie Folge der Tradition ist; es ist aber auch dies wahr,dass wir esnicht mit neugeschaffenen, sondern mit historischen Menschen zu tunhaben.