Autograph 
MS 311 - Brentano I : [Allgemeine Volkswirtschaftslehre] ; [Vorlesungsskript WS 1910/11]
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Gewerben. Die städtischen Kaufkeute treiben Handel, nicht bloss im In-land,sondern auch nach dem Ausland. Abervhier tun sie ee nicht in frei-em Wettbewerb,sondern nur auf Grund besonderer Privilegien,also aufeinem geschützten Markt.

Dieser Handel führt zur Mehrung des Reichtums,Kapital wirdangehäuft. In dem Masse, in dem der Handel Haupterwerbszweig derStädtebewohner wird, entsteht Bedürfnis nach der Aenderung des Rechts.Bis jetzt herrscht Agrarrecht,jetzt aber wird der Landwirtschaftsbe-trieb bedeutungslos und dann entsteht das Verlangen nach einem anderenRecht. Die Frohnherm sind aber Agrarier,sie haben Qroasgrundbesitz;sie wollen daher nicht einwilligen und bei dem alten Landrecht blei-ben auch An der Stadt. Es beginnt nun der Kampf um das Stadtrecht,dasmit der Vertreibung der Stadtherrn endet. Die Städte werden freie Han-delsrepubliken. Damit tritt auch die Emanzipation der Arbeiter in derStadt ein, der Hörige wird mit Vertreibung der Stadtherrn frei.

Der Markt ist ein geschützter,sei es durch natürliche Ursachengeschützter lokaler oder durch Privilegien geschützter auswärtiger.

Die Tatsache ,dass dieser Markt geschützt ist, ist sehr wichtig, auchfür die innere Wirtschaftsorganisation. Denn das ermöglicht die Prei-se so hoch zu stellen, dass sie jedwede Höhevon Produktionskostendecken. Die Folge ist, man kann weiter produziren nach Herkommen undSitte. Diese bleiben massgebend für die Regelung des internen städti-schen Verkehrs,für die Ordnung der Produktion: denn ohne einen Schutzhätten die Preise nicht so hoch getrieben werden können.

Wie ist also die Wirtschaftsorganisation ? auf d e m Land JMa-turalwlrtschaft auf Grund feudaler Herrschafts- und Abhängigkeitsver-hältnisse - in der Stadt Geldwirtschaft auf urund persönlicher Freiheitund fortgeschrittenen Rechts, indes noch unter dem starken Einflussvon Sitte und Herkommen.