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«zÄ^o^sK ?»t<I un ^u<t^ ua<t H^«6»?ikL .««dock H»6 uuttvAst«i<tNothdürftigen, und daß sie im Geiste dcS Christenthums tagtäglich den Werken derFrömmigkeit obliegen, und allerdings auch zum Segen und zur Wohlfahrt deS Vater-landes. Und wollen wir auf ihr religiöses Leben, ihr Gebet, ihre Seclsorge, Wohl-thätigkeit, Jugendbilbung, auf ihre Verdienste um Schule und Erziehung, kurz wollenwir auf Alles, waS den Menschen daS BeachtenSwcrtheste seyn muß, keine Rückfichtnehmen; so erheischen Recht, Gesetze und Heiligkeit deS Eigenthums, daß der Staat,wie Jedermann, seine Hand von den Gütern der Klöster, diesen ruhigen FamiliendeS Landes, ferne halte, um sich nicht wider Recht und Gerechtigkeit zu vergreifen.
„DaS Glück und die Wohlfahrt eines Volkes ist innigst mit der Strenge veSRechtes verbunden. Auf dessen Verkümmerung folgt unaufhaltsam der Fluch deSgerechten GotteS. Vernunft, Geschichte und Erfahrung stehen ein für diese ernsteWahrheit. Eine hohe Landesbehörde wird dieses nicht übersehen.
„Wir wollen also nur noch beifügen, daß besprochene Maaßregel gegen dieKlöster augenscheinlich die Einrichtung, Verfassung, Rechte, Gesetze der katholischenKirche mißachtet; sohin die katholische Bevölkerung deS KantonS tief verletzen, undzumal als ausfallende Initiative weiterer Uebergriffe in die konfessionellen Interessender Katholiken nothwendig den konfessionellen Frieden, mit ihm auch das wechselseitigeVertrauen und die Wohlfahrt deS Landes stören muß.
„Wie demnach Recht, Pflicht und amtliche Stellung von uns laut und unab-weiSlich erheischen, legen wir andurch gegen die Maaßnahme einer Jnventarisirungdes Klostervermögens in unserer Diöcese solennen Protest ein, und verlangen kraftunseres OberhirtenamteS und im Namen der katholischen Bevölkerung BündenS, daßmchrbesagte Anordnung auf sich beruhen bleibe; wobei wir jedenfalls die Rechtsameder geistlichen Korporationen und ihr Eigenthum auf daS Feierlichste und in allerForm Rechtens hiemit verwahrt haben wollen.
„Genehmigen Sie schließlich den Ausdruck der vollkommensten Hochachtung,womit geharret
Caspar v. Carl, Bischof."
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Die Mabiais und die englischen Katholiken.
Die Madiai'sche Angelegenheit wird in England vielleicht eifriger als in irgendeinem Lande ausgebeutet. DaS große Londoner Meeting ist zwar ziemlich wirkungs-los geblieben, da die Herren, welche dort das Aufhetzen betrieben, ganz ordinäreFanatiker waren, vor denen nur ein kleiner Kreis Respect hat. Größeres Auffehenerregt ein im „Leedö Mercury" veröffentlichtes Schreiben deS Grafen von CarliSle,eines Mitglieds deS letzten Whig -CabinetS, welcher bisher für ziemlich liberal galt.CarliSle spricht seine Entrüstung darüber auS, daß in einem katholischen Lande Leutewegen Bibellesens eingekerkert würden, und meint, die englischen Katholiken müßtensich insgesammt dagegen erheben und ven Papst aufs dringendste angehen, diesemUnfug zu steuern, wenn die aufrichtigsten Freunde der Katholiken in England auchferner noch die Sache der Katholiken-Emancipation verfechten sollten.mchii»'Dazu konnten die Katholiken nicht schweigen. Zunächst übersandte C. Langdale,einer -der geachtetsten und einflußreichsten katholischen Laien in England , dem „Mercnr"cinc Entgegnung. Er bemerkt zunächst, eS handle sich gar nicht um Einkerkerungwegen BibellcsenS. Dann sagt er ganz richtig :
„Der Papst hat mit der Sache gar nichts zu schaffen, und eS wäre höchstsonderbar, wollte man ihn mit den „dringenden, ungestümen und unablässigen Remon-strationen," die der edle Graf vorschlägt, behelligen, weil ein Mann nach toScani-schem Gesetz eingekerkert ist . . . Aber wenn daS protestantische England sich so eisrigin die Angelegenheiten eines katholischen Staats einmischt und seine Regierung undseine Königin auffordert, gegen die Ausführung eines, wie man glaubt, despotischenGesetzes zu Protestiren, — gibt eS denn keine protestantischen Staaten, wo solche