230
nach Kräften an'S Heiz zu legen. Sie schwöre» auch in der Congrcgalion zubleiben. Nur der Gencialsnpciwr mit den zwei ihm zur Seile stehenden Eonsnltorcn,der Provincial nud der Snperior dcS betreffenden HanseS kann davon bei sehr wich-tigen Gründen dispensircn, Sie leben gemeinschaftlich uud in strenger Armuth, dürfensomit lein (Eigenthum besitzen, als eine» kleinen Garten oder ein anderes geringesGrundstück in der Nähe des CongrcgationShauscS; sie sind sohin ganz ans das Almosender Gläubigen angewiesen. Sie halten Tag- und Nachtchor »ach dem römischen RiluS,dreimal betrachtendes Gebet, Morgens, AbcudS und nm Mitternacht nach dem Ma-tuliniim, nnd zweimal deS TagcS GcwissenScrforschuug. Das Stillschweigen ist bei-nahe immerwährend, die geistliche Lesung für jeden Einzelnen nnd für Alle gemein-schastlich vorgeschrieben. Außer der von der katholischen Kirche auferlegten heil. Fasten-zeit fasten sie im Advent und alle Mittwoche, Freitage und Samötage des JahrcS.Air diesen Tagen kommt die Kasteiung (Disciplin) dazu.
Die Laienbrüder haben die Hauptgeschäfte, namentlich die Emsammlnng desAlmosens zu besorgen. Die Kleriker widmen sich nach dem Noviziate den Studien,und zwar durch sieben Jahre. Sie befassen sich während dieses Zeitraums mit denschönen Wissenschaften, Philosophie und der Theologie dcS heiligen Thomas von Aquin ,und zuletzt mit praktischer Kaiizclberedsamkcit. Hat ein Passionist diese HanSstndicnvollendet nnd die Priesterweihe empfangen, so muß er sich dem Scclcnheile des Nächstenwidmen durch Bcichthöreu, Crthcilnng von geistlichen Uebungen in ihren eigenen Häu-sern, wohin sich oft Weltpriester zu diesem Zwecke zurückziehen, oder in andern Klöstern,Seminarien und religiösen Gcnossciischastcn, so wie anch i» allen jenen Diöcescn undGemeinden, wohin sie ein Bischof ruft. Auch zu den Missionen bei den Häretikernund Ungläubigen müssen sie sich verwenden lassen.
In Bezug der Kleidung schreibt die Regel vor: Einen schwarzen Talar vongrobem Tuche mit einem Lcdcrgürtcl, nebst einem bis an die Knie reichenden Manteldesselben Stoffes. Ans diesem und jenem tragen die Priester und Professen an derlinken Brustseite einen herzförmigen schwarzen Schild mit weißem Rande. Zuoberstbefindet sich ein Kreuz und in der Mitte desselben die Inschrift mit weißen Buchstaben:IK8V Xkl 1^8810, uutcr dieser drei Nägel, ebenfalls weiß gemalt. Die Laien undNichtprofcsscn tragen den Schild nur am Talar. Alle sind unbeschnht nnd tragen nurSandalicn. Die Kopfbedeckung der Priester nnd Kleriker im Hause ist ein gewöhn-liches Priesterbarett, außer demselben ein Hut mit breiten Krämpcn, zu beiden SeitenctwnS aufgestülpt. Ihr Hemd ist von Wolle; nur im Falle einer Krankheit, ansReisen und bei Missionen dürfen sie sich eines linncnen bedienen. Sie schlafen — imgesnndcn Zustande — iu ihrem OrdcnSklcide aus einem harten Strohsacke.
Diese Regel wurde zuerst von Papst Benedict XIV .' durch Rescript vom 15. März17 il, und nach wiederholter Prüfung derselben mittelst Brevc vom 28. März 17<l6bestätiget. Clemens XlV. erhob diese Genossenschaft förmlich zu einer kirchlichen Kon-gregation — durch die Bulle: Supromi ^postolstus vom 16. Nov. 1769 — ertheilteihr viele Privilegien, und stellte sie unter den unmittelbaren Schutz deS heiligen Stuhles.Da die Religiösen bisher in Rom nur ein gar kleines Hospitinm besaßen, so wicSihnen der heilige Bater, als besonderer Gönner der Kongregation, die herrliche Kirchesammt Kloster Johann nnd Paul auf dem CoclinS an, zur Erinnerung an die zweiStifter der Passionistcn Johannes und Paulus. Am 9. Dec. 1773 nahmen sie davonBesitz. Papst PinS VI. confirumtc ihre Regel und die erhaltenen Privilegien neuer-dings durch eine Lulle vom 15. Sept. 1775, nnd PiuS VII . den Schntz von SeitedeS päpstlichen StnhleS mir demBreve: Kravissiinas inter euras vom 5. Aug. 1801.
Beim Tode dcS Stifters (1775) zählte die Cvngrcgation zwölf Häuser; gegen-wärtig ist sie sehr verbreitet, und zwar in ToSkana , Ligurien, den päpstlichen Staaten,im Königreich Neapel, in Belgien, Frankreich nnd England 5); in neuester Zeit auch„',!- .>»>!, -. «„..i,^-,.!'. 9m«,jj t-.i >i.^. .il»»nm>v- d»»»M>,»!'-.l>><i-»u«z M»?.
*) Der rühmlichsl bekannte Lord Ignaz Spencer, Stifter des Gebetvcrcins für die BekehrungEnglands , gehört dieser Cvngregation an