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Vorabendblatt
Mgsburger Postzertnilg. 6. November 1913.
Vorabendblatt
Nr». 511
Das Gesetz- und Verordnungsblatt von heute veröffentlicht die Erklärung des Prinzregentenüber die Beendigung der Regentschaft und die Erledigung des Thrones. Gleichzeitig wird das gesamteStaatsministerium beauftragt, dem Landtag die Gründe, aus denen die dauernde Regierungsunfähig-deit des Königs Otto hervorgeht, bekannt zu geben.
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Die Proklamation zur Thronbesteigung König Ludwigs 111. hat folgenden Wortlaut:
Bayerns Herrscherhaus und Volk empfinden seit mehr als 27 Jahren mit tiefer Betrübnis,daß Seine Majestät König Otto durch schwere Krankheit an der Regierung verhindert ist. Die Art des^Leidens, von dem Unser vielgeliebter Herr Vetter seit vielen Jahren befallen ist, schließt jede Mög-lichkeit einer Besserung aus.
Die ernste Sorge um das Wohl des Landes haben Uns zu dem schweren Entschluß bestimmt»auf Grund der Verfassung die Regentschaft für beendigt und den Thron als erledigt zu erklären.
Hiermit ist die Thronfolge eröffnet und die Krone des Königreichs Uns als dem nächsten nachdem Rechte der Erstgeburt und agnatisch-linealischen Erbfolge zugefallen.
Wir haben deshalb als König die Regierung des Landes angetreten und von den Uns nachGottes Gnaden zukommenden Königlichen Rechten vollen Besitz ergriffen.
Den in der Verfassungs-Urkunde bestimmten Eid werden Wir in Gegenwart der Staats-minister, der Mitglieder des Staatsrates und der Abordnungen des Landtags alsbald leisten.
Von dem verfassungsmäßigen Rechte, die während der Reichsverwesung vollzogenen Beset-zungen erledigter Aemter zu widerrufen, machen Wir keinen Gebrauch, vielmehr verleihen Wir allenErnennungen von Beamten während der Regentschaft hiermit Unsere Königliche Bestätigung. Wir ver-ordnen, daß sämtliche Stellen und Behörden im Königreich Bayern die amtlichen Bescheide von nun
an in Unserem Königlichen Namen ausfertigen und halten Uns gerne versichert, daß Unsere Beamtengetreulich wie bisher ihre Aufgaben wahrnehmen werden. Unserem Heere entbieten Wir UnserenKöniglichen Gruß in der festen Ueberzeugung, daß es in unerschütterlicher Treue und erprobter Tap-ferkeit allzeit zu seinem obersten Kriegsherrn stehen wird. Allen Angehörigen Unserer Erblande ver-trauen Wir, daß sie Uns in unwandelbarer Treue anhängen und alle Pflichten gegen Uns als ihrenrechtmäßig angestammten Landesherr » und von Gott gesetzten König erfüllen, wogegen Wir sieUnserer huldvollen Gesinnung versichern.
Das bayerische Volk hat von jeher seinem Königshaus , das mit ihm durch ein geheiligtesTreueverhältnis verbunden ist, hingebende Anhänglichkeit bewiesen. Wir erblicken darin eine sichereGewähr, daß die Liebe des Volkes, die wir als ein kostbares Kleinod von Unseren Vorfahren über-kommen haben, auch fernerhin Unser Wirken geleiten werde, das auf das Wohl des geliebten Vater-landes, aus sein Blühen und Gedeihen gerichtet ist.
Im gläubigen Ausblick zu Gott, dessen gnädige Hand Bayern bisher geführt hat, erflehen Wirdes Allmächtigen Segen und Beistand.
Gegeben in Unserer Hauptstadt und Residenz München , den 5. November 1913.
Ludwig.
Dr. Freiherr von Hertling. Dr. Freiherr von Soben-Fraunhofen.
Dr. von Thelemann. von Breunig.
von Seidlein. Dr. von Knilling.
Freiherr von Kretz.
Auf Allerhöchsten Befehl der Ministerialrat im Staatsministerium des Innern;
von Knözinger.
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