Ein MchrercS aus den Papieren des Ungenannten. 31
§. Nur daß, wer Nein sagt, eine sehr gesetzliche Vermu-thung für sich anführen kann, die jener nicht kann. Diesenehmlich. Der grosse Proceß, welcher von der glaubwürdigenAussage dieser Zeugen abhing, ist gewonnen. Das Christenthumhat über die Heidnische und Züdischc Religion gesiegt. Es ist da.
H. Und wir sollten geschehen lassen, daß man uns diesengewonnenen Proceß nach den unvollständigen, unconccrtirtcnNachrichten von jcncn, wie aus dem Erfolge zu schließen, glaub-würdigen und einstimmigen Zeugnissen, nochmals nach zweylausend Zahren rcvidircn wolle? Nimmermehr.
H. Vielmehr: so viel Widersprüche in den Erzählungen derEvangelisten , als man will! — Es sind nicht die Widersprücheder Zeugen, sondern der Geschichtschreiber; nicht der Aussagen,sondern der Nachricbtcn von diesen Aussagen.
H. Aber der heilige Geist ist bey diesen Nachrichten wirksamgewesen. — Ganz recht; nehmlich dadnrck, daß er jeden zuschreiben getrieben, wie ihm die Sache nach seinem besten Wis-sen und Gewissen bekannt gewesen.
§. Wenn sie nun dem einen so, dem andern anders be-kannt war, bekannt seyn mußte? — Sollte der heilige Geist indem Augenblicke, da sie die Feder ergriffen, lieber ibrc vcrschicd-ncn Vorstellungen einförmig, und eben durch diese Einförmig-keit verdächtig machen, oder sollte er zugeben, daß die Verschie-denheit beybehalten wurde, auf die itzt gar nichts mcbr ankömmt?
§. Sagt man, Verschiedenheiten sind keine Widersprüche?.—Was sie nicht sind, das werden sie in dem zweyten und drittenMunde. Was Verschiedenbeit bey den Augenzeugen war, wirdWiderspruch bey denen, welche die Sache nur von Hörensa-gen haben.
§. Nur ein fortdauerndes Wunder hätte es verhindern kön-nen, daß in den .'ZV bis -jl) Zahren, ehe Evangelisten schrieben,solche Ausartungen der mündlichen Erzählung von der Aufer-stehung sich nicht cräugnct hätten. Aber was für Recht habenwir, dieses Wunder anzunehmen? Und was dringt uns, esanzunehmen?
H. Wer sich irgend einen solchen Drang muthwillig schafft,der hab es. Aber er wisse auch, was ihm sodann obliegt: alle