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A n t i - G o e z e.
pro Iivni viri aslicio, si quntttlo eum »ll «Ickvilllonem »oceiUium rstio >Iuxerit, siilisfsciüin.
^sch komme endlich auf das Dritte, wodurch ich mich als denAdvocaten des Ungenannten erzeigen soll. Es soll in meinemBetragen gegen diejenigen bestehen, die sich der christlichen Re-ligion wider ihn annehmen.
Diese Rüge enthält zwcycrlcy, auf deren jedes ich verschie-den antworten muß. Entweder man findet es nur sonderbarund unrecht, daß ich überhaupt noch den Ungenannten bey sei-nen Gegnern vertrete; oder man findet es zugleich so viel son-derbarer und unrechter, daß ich es in dem Tone thue, denman mir so hoch aufmutzt.
Auf erstres glaube ich schon zum Theil damit geantwortetzu haben, daß ich mich erkläret, nicht als Advocat für ihn zusprechen, der ihn seine Sache will gewinnen machen. Zch sprecheblos als ehrlicher Mann, der ihn nur so tumultuarisch nichtwill verdammt wissen. Höchstens spreche ich so, als ein zuge-gebner Advocat für einen Verbrecher spricht; und rede nurstatt seiner; und rede nur, wie man es im gemeinen Lebenauszudrücken Pflegt, in seine Seele. Hierzu aber bin ich umso mehr verpflichtet, da ich das Mehrere von seinen Papierenin Händen habe. Es wäre Verrath an der Unschuld, er magnun viel oder wenig Anspruch auf Unschuld machen können,wenn ich in diesen mehrcrn Papieren das Geringste, das ihmauf irgend eine Weise zu Statten käme, fände, und nicht an-zeigte. Der Verrath wäre von mir um so viel größer, da ich
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E Z L F T E R.
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