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11 (1839)
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Leben und leben lassen.

er böse wird, daß ihn das Koboldchen auch damit versehen, so kannsie ihn bereden, daß dieses Knäbchcn das Koboldchcn selber wäre. Undso nach könnte das ganze Stück das Roboldchcn heiße».

§. Die 109 unter den ?aoetiis des poggius gäbe gleichfallseine gute HanSwurstscenc: wenn man den Hanswurst zum Stadtrichtcreines kleinen Städtchens machte. t5r giebt dem Kläger und dem Be-klagten Recht, und ist immer auf der Seile dessen, der zuletzt spricht.

Leben und leben lassen.

Ei» Projekt für Schriftsteller und Buchhändler.")

^Ü^ic? es sollte dem Schriftsteller zu verdenken seyn, wenn er sichdie Geburten seines Kopfs so einträglich zu machen sticht, als mirimmer möglich? Weil er mit seinen edelsten Kräften arbeitet, soll erdie Befriedigung nicht gemessen, die sich der gröbste Handlanger zuverschaffen weiß seine» Unterhalt seinem eigenen Zlcisse zn verdan-ken zu haben?

Aber Gelehrte, sagt man, die sich mit Bücherschrcibcn abgeben,stehen doch gewöhnlich in bürgerlichen Bedienungen, durch welche fürihr genügsames Auskomme» gesorgt ist.

Ich weiß wirklich nicht, ob dieses die Absicht aller AmlSbesoldnn-gen seyn kann. Ich weiß, daß sehr viele derselben dieser Absicht jetztnicht mehr entsprechen, indem sie zn einer Zeit festgesetzt worden, zuwelcher die Preise der Bedürfnisse bei weitem nicht die jetzigen waren.

Aber Weisheit, sagt man weiter, feil für Geld! Schändlich!Umsonst habt ihrS empfangen, umsonst müßt ihr cS geben! So dachteder edle Luther bei seiner Bibelübersetzung.

Luther, antworte ich, macht in mehreren Dingen eine Ausnahme.Auch ist es größtentheilS nicht wahr, daß der Schriftsteller das um-sonst empfange, was er nicht unisoust geben will. Ost ist vielleichtsein ganzes vermögen darauf gegangen, daß er jetzt im Stande ist,die Welt zu unterrichten und zn vergnügen. Oder sollen ihm dieAmtsbesoldungen das zugleich mit gut machen? Der Staat oder Re-gent bezahlt ihn nur grade für das, was er wegen seines Amtes zuwisse» und zu können nothwendig braucht, welches oft wenig genug

°) Fülleborns Nebenstunden, zweytes Stück, Breslan 1800, S. 37.