Druckschrift 
6 (1839)
Entstehung
Seite
242
Einzelbild herunterladen
 

242 Briefe, die ncnesic Litteratur betreffend,

zum Wunsche einer Offenbarung. Alsdann hat er diePflicht, eine vorgegebene Offenbarung, ohne sorgfältigeUntersuchung nicht zu verwerfen, viclwenigcr zu verspotten.Thut er es; so ist er (vermöge des ersten Beweises) nichtrechtschaffen. Das ist ein Beweis? Und ein zweyter Be-weis? Wenn doch Herr Basedow so gut seyn wollte, ihn ineine svllogistischc Form zu bringen. Doch cr fühlt es selbst,daß dieses Geschwätze auf den erste» Beweis hinausläuft; daßes weiter nichts ist, als der erste Beweis, auf den Rcligions-spöttcr näher eingeschränkt. Und i» wie fern der Satz vondiesem gilt, darüber habe ich mich erklärt. Er gilt von ihm,nicht in so fern cr keine Religion hat, sondern in so ferncr spottet.

Also dcr dritte Beweis:Wegen der Macht der L.ciden-schaftcn ist nicht zu erwarten, daß ein Mensch, der wedergeoffenbarte noch natürliche Religion hat, die gesellschaft-lichen Pflichten zu erfüllen geneigt sey, und also in diesereingeschränkten Bedeutung ein rechtschaffner Mann seynkönne. Man hat aber belfern Grund es zu hoffen, wenner die Religion in seinem Verstände für wahr hält, undsein Herz zur Ausübung derselben gewöhnt. Auch diesesRaisonncmcnt ist kein Beweis unsers Satzes. Herr Basedowhat für gut befunden, meine Einwendung dagegen gar nicht zuverstehen. Ich sage nehmlich: Hier ist die ganze Streitfrageverändert; anstatt zu beweisen, daß ohne Religion keine Recht-schaffcnhcit seyn könne, sticht man nur taliter nu-Uitor so vielzu erschleichen, daß es wahrscheinlicher sey, es werde eher einMann von Religion, als ein Mann ohne Religion rechtschaffenhandeln. Aber weil jenes wahrscheinlicher ist, ist dieses darumunmöglich? Und von dcr Unmöglichkeit ist gleichwohl in dcmSatzc die Rcdc: Es kann keine Rcchtschaffcnhcit ohne Religionscmi. Herr Basedow sagt selbst, es solle diesem Bcwcisc dcrzwcytc Zusatz zur Einleitung dienen. Und wie lautet der zweyteZusatz?Dcr Mensch hat eine natürliche Neigung zu denenHandlungcn, die wenn sie aus dem rechten Grunde ge-schehen, rechtschaffen hciffen. Aber diese Neigung ist im>,hohen Grade schwach und unzuvcrläßig. Warum ist sie