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6 (1839)
Entstehung
Seite
326
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Tovlwkles.

anders sagen laßt, als cr sagen will. Nach der Ucbcrsctziiiigsollte man glaube», der tragische Wettstreit selbst, wäre damalszuerst angeordnet worden; vorher hätte» die tragischen Dichternie uni den Preis gestritten; dieser scycrlichc Kampf wäre itztzum crstcnmalc, dem Limon zu Ehren angestellet, u»d in denfolgenden Zeiten zu seinem Gedächtnisse beybehalten worden.Das ist ganz falsch; die poetischen Wettstreite waren weit älter,wie Plurarcl? an einem andern Orte (k) beweiset; und die ge-genwärtige Begebenheit selbst zeigt, daß dergleichen schon vorher-gegangen. Denn der Archon ging dasnial nur von der cingc-fübrtcn Gewohnheit, die Richter dabey zu ernennen, ab. Unddas eben, worinn er davon abging, war das Neue, das ma»i» der Folge zum Andenken des Limons beybehielt. DieSache verdient eine nähere Erklärung. Zch stelle nur es so vor.Der dramatische Wettstreit mußte nothwendig seine Richter ha-ben; diese Richter wurde» durch das Loos gcwählct, und wieman mit ihrer Wahl bey der Komödie verfuhr, so verfuhrman auch bey der Tragödie damit. Nun cräugiietc sich itzt derFall, daß die Zuschauer ausscrordcntlich uneinig waren, cp^ov-t-

Xt«^ cii^o'i^ x«i zroc^-XT'oe^xuic,' ?U>'I.> A-x«7-uii>; ein junger Mensch

streitet wider einen alte» versuchte» Mann; der Alte wird esgut machen, der Züngling nicht schlecht; dieser muß aufgemun-tert, jener nicht verdrießlich gemacht werden. Was war zu thun?Sollte die Entscheidung einer so kitzlichen Sache, die mit sovieler Hitze getrieben ward, dem Glücke überlassen werden? DasLoos hätte auf Leute fallen können, die nichts weniger als fä-hige Richter gewesen wären. Ztzt kam es nicht blos daraufan, unparthcyischc Richter zu haben; man wollte einsichtsvollehaben. Das überlegte der Archon, und das Loos uittcrblieb,Xj>^«c! ^xi> oL'X xxX.r^uici'L 7-c>^ Er dachte weiter:

hier ist Gelegenheit, dem Lunon und sciuc» Unterscldhcrrcneine Schmeichelet) zu machen. Und ist es nicht besser, daßMänner von ihrer Einsicht und Würde über eine Tragödie,über die Nachahmung ihnen ähnlicher Personen in traurigenund verwickelten Umständen, urtheilen, als daß cs gemeineLeute aus dem Volke thun, denen das LooS zwar das Recht,

(!) S;-Mpollac^il I^ili. V. vliiesl. s.