I. Aon dem Wesen der Fabel. 371
lind nicht in den andern Umständen zugleich mit, der moralischeLehrsatz liegen.
Doch nicht genug, daß das, was die Fabel erzehlt, eineFolge von Veränderungen ist; alle diese Vcrändcrnngcn müssenzusammen nur einen einzigen anschauenden Begriff in mir er-wecken. Erwecken sie deren mehrere, liegt mehr als ein mora-lischer Lehrsatz in der vermeinten Fabel, so fehlt der Handlungihre Einheit, so fehlt ihr das, was sie eigentlich zur Handlungmacht, und sie kann, richtig zu sprechen, keine Handlung, son-dern muß eine Begebenheit hcisscn. — Ein Exempel:I^ueornam lur aeeonäit vx i>i» ^ov!s,
Isttumtzue comj>il»v!t acl lumon tuum;
Onuktus e>ui lacrlloFio cum lliteolloict,
üo^vntv vocom saneta iinsit livliFio:
kl.ilorum c^uamvis istu suorint muuora,
Nilinzuo iiniks, ut »o» ollonclar sulni^i;
'kamen, t'cclcsto, t^>Intu culpmn lucs,
Olim cum inlkcri^tus vonoiit pmnlv tlics.
8ocl nc iZnis nottor sacinc»! ^rivlueest,«^uom veronäos vxeolit piotas Doos,
Vota ctlo tslv luminis eommorcium.
Iw Iioclic, noe lucornsm llv ilamma Ovüm
IXce clv lueorna las vst »cccncli s-leium.Was hat man hier gelesen? Ein Histörchen; abcr keine Fabel.Ein Histörchen trägt sich zu; eine Fabel wird erdichtet. Vonder Fabel also muß sich ein Grund angeben lassen, warum sieerdichtet worden; da ich den Grund, warum sich jenes zugetra-gen, weder zu wissen noch anzugeben gehalten bin. Was wäremm der Grund, warum diese Fabel erdichtet worden, wenn esanders eine Fabel wäre? Recht billig zu urtheilen, könnte eskein andrer als dieser seyn: der Dichter habe einen wahrscheinli-chen Anlaß zu dem doppelten Verbote, weder von dem heiligenFeuer ein gemeines Ä.ichc, noch von einem gemeinen dicktedas heilige Feuer anzuzünden, crzchlcn wollen. Abcr wäredas eine moralische Absicht, dergleichen der Fabulist doch noth-wendig haben soll? Zur Noth könnte zwar dieses einzelne Ver-bot zu einem Bilde des allgemeinen Verbots dienen, daß das
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