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Abhandlungen iibcr die Fabel.
„Eine obrigkeitliche Person durch das Looß ernennen, ist eben„als wenn ein Schiffshcrr, der einen Steuermann braucht, es„auf das Looß ankommen ließe, welcher von seinen Matrosen„es seyn sollte, anstatt daß er den allcrgcschicktcstcn dazu unter„ihnen mit Fleiß aussuchte." — Hier sind zwey besondereFälle, die unter eine allgemeine moralische Wahrheit gehören.Der eine ist der sich eben itzt äusscrndc; der andere ist der er-dichtete. Ist dieser erdichtete, eine Fabel? Niemand wird ihndafür gelten lassen. — Aber wenn es bey dem Aristoteles sohiesse: „Zhr wollt euren Magistrat durch das Looß ernennen?„Ich sorge, es wird euch gehen wie jenem Schiffshcrr», der,„als es ihm an einem Steuermanne fehlte zc." Das versprichtdoch eine Fabel? Und warum? Welche Veränderung ist damitvorgegangen? Man betrachte alles genau, und man wird keinefinden als diese: Dort ward der Schiffsherr durch ein alsrvenn eingeführt, er ward bloß als möglich betrachtet; undhier hat er die ivirr'lichr'eir erhalten; es ist hier ein gewisser,es ist jener Schiffsherr.
Das trift den Punct! Der einzelne Fall, aus welchem dieFabel bestehet, muß als wirklich vorgestellet werden. Begnügeich mich an der Möglichkeit desselben, so ist cs cin Beyspiel,eine Parabel. — Es verlohnt sich der Mühc dicscn wichtigenUnterschied, aus welchem man allein so viel zweideutigen Fa-beln das Urtheil sprechen muß, an einigen Exempeln zu zeigen.— Unter den Acsopischcn Fabeln des Planudcs liefet man auchfolgendes: „Der Bibcr ist cin vicrfüssigcs Thicr, das mcistcns„im Wasscr wohnct, und dcsscn Geilen in der Medicin von„grossem Nutzen sind. Wenn nun dieses Thicr von den Men-schen verfolgt wird, und ihncn nicht mehr entkommen kann;„was thut cs? Es beißt sich selbst die Geilen ab, und wirst„sie seinen Verfolgern zu. Denn cs weiß gar wohl, daß man„ihm nur dicscrwcgcn nachstellet, und cs scin Leben und seine„Freyheit wohlfeiler nicht erkaufen kann*." — Zst das eineFabel? Es liegt wenigstens eine vortreffliche Moral darinn.Und dennoch wird sich niemand bedenken, ihr den Namen einer
° ?ali> ä,<-loi>. 33.