!t72 Zur Geschichte und Litteratur. Erster Beytrag.
Dinge in gar keine Erklärung einlassen müßte. Für ihn mages mir immer bey dem Buchstaben bleiben. Denn auf ihn undseines gleichen, ward gerade bey dem Buchstaben gesehen.
XIV. Aber einen Mann, wie Hr. Eberhard, darf ich fra-gen, ob jene unzcrtrcnntc Fortschreitung, welche beide Stände,Himmel und Hölle, durch unendliche Stufen verbindet, ohnedaß jemals weder der eine noch der andere seine relative Benen-nung verlieret, nicht schon aus dem System der bessernden Stra-fen folget? Und ob die gänzliche Scheidung, welche die gemeineDcnkungsart zwischen Himmel und Hölle macht; die nirgendsgrenzenden Grenzen, die auf einmal abgeschnittenen Schrankenderselben, die, ich weiß nicht, durch was für eine Kluft vonNichts, gctrcnncr seyn sollen, dißscits welcher schlechterdings nurlauter solche, und jenseits welcher schlechterdings nur lauter an-dere Empfindungen statt haben würden: ob alle dergleichenDinge nicht weit »»philosophischer sind, als der allergröbste Be-griff von der ewige» Dauer der Strafen nur immer seyn kann?Bey diesem liegt doch noch wenigstens eine grosse unstreitigeWahrheit zum Grunde: und er wird nur darum so unsinniggrob, weil man jene Ungereimtheiten mit hineinnimmt, die so-wohl mit dem Wesen der Seele, als mit der Gerechtigkeit Got-tes streiten.
XV. Daß sie mit dem Wesen der Seele streiten, ist daherklar, weil die Seele keiner lantcrn Empfi»du»g fähig ist; dasist, keiner solchen Empfindung fähig ist, die bis in ihr kleinstesMoment nichts als angenehm, oder nichts als unangenehmwäre: geschweige, daß sie eines Zustandes fähig seyn sollte, inwelchem sie nichts als dergleichen lautere Empfmdungen, entwe-der von der einen oder von der andern Art, hätte. Daß sieaber auch mit der Gerechtigkeit Gottes streiten, dieses, fürchteich, dürfte vielleicht weniger erwogen seyn worden, als es ver-dienet. Was heißt indeß offenbarer damit streiten, als anneh-men oder zu verstehen geben, daß selbst die Gerechtigkeit Gotteseiner Unvollkommcnheit bey ihren Strafen nicht ausweichen könne,welche der menschlichen Gerechtigkeit in gewissen Fällen unver-meidlich ist? Diese Unvollkommcnheit besteht darin», daß diemenschliche Gerechtigkeit, wenn Strafen und Belohnungen col-