bereits angefangenen Bauten und andere Arbeiten angefordertund außerdem nur einige ganz wichtige Neuforderungen, z. B. beider Post, für Zwecke, die keinen Aufschub duldeten.
Meine Äerren, von diesem Grundsatz, die Ausgaben undEinnahmen so einzustellen wie im letzten Jahre, aber Ihnen gleich-zeitig ein detailliertes Schema zu liefern, sind wir nur abgewichenbei dem Etat der Heeresverwaltung, des Reichsmilitärgerichts,der Marine und der Kolonien.
Die Gründe, aus denen wir geglaubt haben, bei denKriegsressorts von einer Detaillierung absehen zu können,sind folgende. Der ordentliche Etat für Äeer und Marine istmit der Mobilmachung gewissermaßen außer Kraft getreten.Von dem ersten Tage der Mobilmachung an sind die sämt-lichen und mußten die sämtlichen Ausgaben für Äeer undMarine über das Kapitel 6 des außerordentlichen Etats ge-leitet werden. Seit der Mobilmachung haben wir kein Friedens-heer und keine Friedensmarine mehr, sondern nur noch ein unge-teiltes Kriegsheer und eine ungeteilte Kriegsmarine. Erst wennder Tag der Demobilmachung gekommen sein wird, wird derordentliche Etat für die fortdauernden Ausgaben für Äeer undMarine wieder aufleben. Meine Äerren, ich weiß nicht, wanndieser Tag kommen wird — wir hoffen alle, es wird im Laufedes kommenden Rechnungsjahres der Fall sein —, aber das eineweiß ich bestimmt: wenn dieser Tag kommt, werden wir Ihneneinen Nachtragsetat vorlegen müssen, der die dann erst zu über-sehenden Friedensbedürfnisse für Äeer und Marine berücksichtigt.Wir werden Ihnen aber unter keinen Amständen ein Brot vor-setzen können, das wir heute schon backen. Aus diesem Grundealso haben wir geglaubt, bei den Kriegsressorts darauf verzichtenzu können, Ihnen eine detaillierte Aufstellung wie bei den Zivil-ressorts zu geben.
Ähnliche Gründe, meine Äerren, bestehen für die Kolonien.Wir müssen in dieser für unsere Kolonien so schweren Zeit denörtlichen Instanzen für die Maßnahmen, die sie zur Verteidigungder ihnen anvertrauten Gebiete für notwendig halten, den aller-
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