weitesten Spielraum lassen. Wir wissen, daß wir das könnenund dürfen. Die heldenmütige Gegenwehr, von der uns derFeind wider seinen Willen Kunde geben muß, zeigt uns — wennwir es nicht schon vorher wußten —, daß draußen in unserenKolonien Männer mit dem Äerz auf dem rechten Fleck auf derschweren Wacht stehen.
(Bravo I)
Wir wissen, daß diese Männer das Menschenmöglichste tun, umgegen einen mit allen Mitteln kämpfenden Feind das in harterArbeit erworbene und nutzbar gemachte Land zu schützen, die ihnenanvertrauten Menschenleben zu sichern, sich selbst und der deutschenFlagge Ehre zu machen, ja — ich stehe nicht an, das zu sagen —:den Namen und die Ehre und die Zukunft des weißen Mannesin den fremden Kontinenten zu retten.
(Lebhaftes Bravo!)Angesichts solchen Kampfes, in den unsere Schutzgebiete mitallen Fasern verstrickt sind, konnten und wollten wir keine inseinzelne gehende Etatsvorschriften in Vorschlag bringen. Wirhaben Ihnen deshalb lediglich einen kurzen Etatsgesetzentwurf,ohne die üblichen detaillierten Anlagen, vorgelegt. Durch diesenGesetzentwurf soll, nach Art eines Notgesetzes, den Männerndraußen in den Kolonien die Möglichkeit gegeben werden, unterAnwendung — soweit das möglich ist — der Grundsätze, wie siebisher bestanden, die Finanzwirtschaft weiterzuführen. Alle Einzel-heiten, die zu diesem kurzen Entwurf über das Etatsgesetz fürdie Kolonien zu bemerken sind, darf ich mir für die Kommissionvorbehalten.
Meine Herren, das wäre ungefähr das, was ich über dieformale Behandlung des Etats zu sagen hätte.
Materiell habe ich einiges hinzuzufügen. Der Bedarf anfortdauernden Ausgaben für Reichsheer, Neichsmilitär-gericht und Marine, wie wir ihn für jede der drei Verwal-tungen in einer einzigen Summe ausgeworfen haben, stellt nichtden vollen Iahresbedarf, sondern die Äälfte des normalen Jahres-bedarfs dar. Dieser Ansatz, der vielleicht aufs erste überraschen
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