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Erstes Kapitel. Zahlung, Geld und Metall.
so: es sind Schulden der früheren Werteinheit da; die jetzigeWerteinheit aber wird nicht real definiert, sondern dadurch, daßder Staat angibt, wie viele jetzige Werteinheiten (z. B. Mark)gegeben werden, um die Schuld im Betrage der früheren Wert-einheit (Taler) zu tilgen. Und wenn man nach den Zahlungs-mitteln fragt, so ergeben sich dieselben natürlich nicht aus dernur historischen Definition der Werteinheit, sondern aus der be-sondern Beschreibung der Stücke, zu welcher auch gehört, wieviel Werteinheiten jedes Stück gilt; dies Gelten ist aber reinautoritativ; ein bestimmter Gehalt der Stücke ist weder gefordertnoch ausgeschlossen.
Hierdurch ergeben sich folgende Veränderungen:
früher mußte man die Werteinheit real definieren; darausergaben sich Schulden in Werteinheiten;
jetzt kennt man Schulden in früheren Werteinheiten, undauf Grund dieser Schulden wird die jetzige Werteinheit definiert,nicht mehr real, sondern historisch.
Ferner: was Zahlungsmittel sei, ergab sich früher aus derrealen Definition der Werteinheit;
jetzt hingegen wird das Zahlungsmittel durch besondereBeschreibung der Stücke kenntlich und durch autoritative Be-gültigung derselben anwendbar gemacht; es kann nicht aus derDefinition der Werteinheit erschlossen werden, da diese nichtmehr real ist.
All dies trifft zu bei jeder Chartalverfassung, also bei jederArt von Geld; sogar bei der beliebtesten Art, nämlich beimbaren Gelde, wovon wir uns bald überzeugen werden.
Das ist vielleicht die kühnste Behauptung, die man wagenkann; nichts ist so vollständig der herrschenden Meinung entgegen-gesetzt. Beim Papiergelde mögen diese Sätze wahr sein, so wirdman erwidern, aber beim baren Gelde sind sie falsch. Gleich-wohl müssen wir unsere Meinung aufrecht erhalten. Die großeScheidewand, wodurch die Zahlungsmittel getrennt werden, liegtnicht zwischen barem Gelde und Papier — sondern zwischen denvensatorischen und chartalen Zahlungsmitteln.