126 Zweites Rapitel. Grdnung des Geldwesens im Inlands.
lösbar sein sollen; mitunter jedoch bleiben die Banknoten staat-liche Kassenscheine, auch wenn die Einlösbarkeit aufgehört hat.Folglich ist nicht die Einlösbarkeit, sondern die einfache An-erkennung ist der Weg, auf welchem die Banknoten gelegentlichdie Natur staatlicher Kassenscheine erhalten.
Der Eintritt in das staatliche Geldwesen bedeutet aber bloßden Eintritt in dies Geldwesen im weitern Sinne des Wortes.Ob die Banknote hierdurch akzessorisches oder valutarisches Geldwird, darüber ist noch nichts entschieden. In der Regel wirdsie zunächst als akzessorisches Geld aufgenommen, das heißt, derStaat erkennt sie bei epizentrischen Zahlungen an, aber wenner selber Zahlung leistet, also bei apozentrischen Zahlungen,erklärt er dies Zahlungsmittel nicht für endgültig. Aber auchder andere Weg wird zuweilen beschritten; es kommt vor, daßder Staat die Banknoten als valutarisches Geld erklärt, alsodaß er die apozentrischen Zahlungen endgültig in Banknotenleistet. Diese Art des Eintrittes der Banknote in den Umkreisdes staatlichen Geldes wird viel lebhafter empfunden, als dieandere; man denkt zunächst an diesen Fall und vergißt leicht denvorigen, weil man nicht gewohnt ist, das akzessorische Geld vomvalutarischen so zu unterscheiden wie wir es tun. Deshalbmuß mit Nachdruck darauf hingewiesen werden, daß der Ein-tritt in das staatliche Geld schon stattfindet, wenn die Bank-note als akzessorisches Geld des Staates anerkannt wird. DieErhebung der Banknote zu valutarischem Gelde des Staates istnur eine Steigerung dieses Vorganges, nicht aber die einzigmögliche Form desselben. So zum Beispiel gehören die Notenunserer Reichsbank (1905) zum staatlichen Gelde, aber nurzum akzessorischen; valiuarisch sind sie nicht. In Österreich hin-gegen sind die Noten der Bank sehr lange valutarisches Geldgewesen und sind es so lange bis sie einlösbar werden.
Hiernach gewinnt es den Anschein, als wenn wir die Ein-lösbarkeit der Banknote in ihrer Wichtigkeit bedeutend unter-schätzten, während doch alle Ökonomisten mit Recht gerade hieraufdas höchste Gewicht legen. Von einer solchen Fahrlässigkeit