H 8a. Banknoten.
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kann aber gar nicht die Rede sein. Es handelt sich ja hier nurdarum, zu zeigen, auf welchem Wege die Banknote ihren Ein-tritt in das staatliche Geldwesen findet. Für diesen Eintritt istes unerheblich, ob die Banknote einlösbar ist oder nicht. Dasergibt sich mit aller Klarheit aus dem Umstände, daß sowohl ein-lösbare als auch nicht einlösbare Banknoten gelegentlich als staat-liches Geld vorkommen. Mehr soll hier nicht behauptet werden.
Die Bedeutung der Einlösbarkeit liegt an einer ganz andernStelle. Zunächst ist die Einlösbarkeit wichtig für die Bankselber, damit sich die Banknoten unangefochten in den Verkehrdrängen, weil jeder Inhaber die Möglichkeit hat, in den Besitzvon staatlich emittiertem valutarischem Gelde zu gelangen.
Dann aber ist die Einlösbarkeit auch wichtig für den Staat,nachdem die Banknoten als staatliches Geld, und zwar alsakzessorisches, anerkannt sind. Denn so lange die Bank ver-pflichtet ist, ihre Noten in staatlich emittiertem Gelde einzulösen,braucht der Staat selber keine weitern Schritte zu tun, um dieBanknoten in ihrer akzessorischen Stellung zu halten. DieseSorge liegt dann der Bank ob. Einlösbare Banknoten sind ansich bereits, nachdem sie staatliches Geld geworden, in der unter-geordneten Stellung, die wir akzessorisch nennen; sie sind für denEmpfänger kein endgültiges Zahlungsmittel, da er ja die Ein-lösung begehren kann. Der Staat wünscht also die Einlösbar-keit, weil er und so lange er die Banknoten nur als akzessorischesstaatliches Geld zulassen will; dazu ist die Einlösbarkeit daseinfachste Mittel. Jeder Staat sorgt daher für Einlösbarkeitder Noten und stellt dieselbe als Bedingung auf für die Zu-lassung der Notenausgabe einer Bank, weil er — und so langeer — die Noten zwar als staatliches Geld, aber nur alsakzessorisches zulassen will; und das will auch der Staat untergewöhnlichen Umständen immer.
Die Einlösbarkeit der Banknoten gehört also zu den Maß-regeln, durch welche der Staat dem von ihm selber emittiertenGelde eine übergeordnete Stellung sichert; gewiß ein sehrwichtiger Zweck, den wir nicht im geringsten unterschätzen. —