Inhalt.
Erstes Kapitel.Zahlung, Geld und Metall.
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1. Autometall^ismus; Nominalitüt der Werteinheit. . 1
Zahlung durch Zuwägen eines Metalls istAutoinetallisinus.Diese Verfassung haben wir nicht mehr. Die Werteinheit ist nichtmehr definicrbar als eine Gewichtsmenge Metalls; sie ist einjuristischer Begriff, der nur historisch definiert ist durch den An-schluß an die vorausgehende Werteinheit.
2. Chartale Zahlungsmittel..............21
Schulden die auf Werteinheiten lauten, können getilgt werdendurch Übergabe gezeichneter Stücke — seien es Münzen oderScheine — die nach der Rechtsordnung eine bestimmte Geltungin Wcrtcinhciten haben. Solche Stücke heißen chartale Zahlungs-mittel ; man nennt sie Geld. Die Geltung ist nicht abhängig vomGchatt der Stücke: Die Rechtsordnung geht vom Staate aus,daher ist das Geld eine staatliche Einrichtung.
3. Die zirtulatoris che Befriedigung...........37
Der Empfänger des Geldes will nicht den Stoff der Stücketechnisch verwenden: dies wäre reale Befriedigung; sondern erwill die Stücke juristisch verwenden um seine Schulden zu zahlen:dies ist zirtulatorische Befriedigung. Der Staat nimmt dieStücke immer in Zahlung an und schafft sie nur ab indem er da-für andere Stücke gleicher Geltung einführt.4».Platische und genetische Beziehungen des Geldes znmMetall.........................47
Die gemünzten Geldstücke haben einen Münzfuß: es wird au-gegeben aus welchem Metall das Stück bestehen und welchen Ge-halt es bei der Herstellung haben soll. Dies ist die platischeBeziehung des Geldes zum Metall. Neben dieser technischen Bor-schrift länft die juristische Vorschrift her, wieviel Werteinheitendas Stück gelten soll. Aus bcidem folgt der „spezifische" Ge-halt des Stückes.
Wenn die Rechtsordnung befiehlt, daß ein gewisses Metallunbegrenzt in Geld verwandelt werden darf, so ist dies einegenetische Beziehung zum Metall; wir nennen dies Metall„hhlisch". Die hylogenijche Norm sagt aus, wieviele Wertein-