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Staatliche Theorie des Geldes / von Georg Friedrich Knapp
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Inhalt.

Erstes Kapitel.Zahlung, Geld und Metall.

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1. Autometall^ismus; Nominalitüt der Werteinheit. . 1

Zahlung durch Zuwägen eines Metalls istAutoinetallisinus.Diese Verfassung haben wir nicht mehr. Die Werteinheit ist nichtmehr definicrbar als eine Gewichtsmenge Metalls; sie ist einjuristischer Begriff, der nur historisch definiert ist durch den An-schluß an die vorausgehende Werteinheit.

2. Chartale Zahlungsmittel..............21

Schulden die auf Werteinheiten lauten, können getilgt werdendurch Übergabe gezeichneter Stücke seien es Münzen oderScheine die nach der Rechtsordnung eine bestimmte Geltungin Wcrtcinhciten haben. Solche Stücke heißen chartale Zahlungs-mittel ; man nennt sie Geld. Die Geltung ist nicht abhängig vomGchatt der Stücke: Die Rechtsordnung geht vom Staate aus,daher ist das Geld eine staatliche Einrichtung.

3. Die zirtulatoris che Befriedigung...........37

Der Empfänger des Geldes will nicht den Stoff der Stücketechnisch verwenden: dies wäre reale Befriedigung; sondern erwill die Stücke juristisch verwenden um seine Schulden zu zahlen:dies ist zirtulatorische Befriedigung. Der Staat nimmt dieStücke immer in Zahlung an und schafft sie nur ab indem er da-für andere Stücke gleicher Geltung einführt.4».Platische und genetische Beziehungen des Geldes znmMetall.........................47

Die gemünzten Geldstücke haben einen Münzfuß: es wird au-gegeben aus welchem Metall das Stück bestehen und welchen Ge-halt es bei der Herstellung haben soll. Dies ist die platischeBeziehung des Geldes zum Metall. Neben dieser technischen Bor-schrift länft die juristische Vorschrift her, wieviel Werteinheitendas Stück gelten soll. Aus bcidem folgt derspezifische" Ge-halt des Stückes.

Wenn die Rechtsordnung befiehlt, daß ein gewisses Metallunbegrenzt in Geld verwandelt werden darf, so ist dies einegenetische Beziehung zum Metall; wir nennen dies Metallhhlisch". Die hylogenijche Norm sagt aus, wieviele Wertein-