Viertes Kapitel.Übersicht nach Staaten.
§ 16.England.
Der englische Staat bildet eine Zahlgemeinschaft, in welcherseit Wilhelm dem Eroberer die Werteinheit den Namen „PfundSterling " führt; der 20»° Teil heißt Schilling; der 240'° Teildes Pfundes Sterling heißt Pfennig. Der rekurrente Anschlußdieser Werteinheit fand so statt: das Pfund Sterling ist juristischäquivalent dem Gewichtspfunde Silber, welches vorher in auto-metallistischer Weise als Werteinheit verwendet worden war.Das ist die historische Definition des Pfundes Sterling.
Als Zahlungsmittel wurden durch Wilhelm den ErobererMünzen eingeführt; andere Zahlungsmittel gab es nicht; dieMünzen waren aus Silber geschlagen; es gab nur eine Art vonMünzen; sie galten nach der Proklamation, hatten also Chartal-verfassung, oder, was dasselbe ist, sie waren Geld. Da die öffent-lichen Kassen in diesem — einzigen — Gelde Zahlung leisteten,so war dies Geld valutarisch. Es bestand also Silberwährung,und zwar zunächst im platischen Sinne; aber auch im genetischenSinne, denn es wurde als selbstverständlich betrachtet, daß allesSilber durch die Münzstätte des Königs in Geld verwandeltwerden dürfe. Hingegen gab es keine Silberwährung im dro-mischen Sinne, da keine Vorsorge bestand, daß nur nahezu voll-wichtiges Silbergeld im Umlaufe sei.
Das Silber von der Feinheit ^^/24° hieß Standardsilber;es war „hylisches" Metall; daneben bestand kein anderes hylischesMetall. Als Gewichtseinheit benützte man im — Tower, wo