Drittes Kapitel.Der Geldverkehr mit dem Auslande.
§ 12.
Der intervalutarische Kurs.
Die Beziehungen zweier Staaten, die unabhängig neben-einander stehen, pflegt man als international zu bezeichnen, ob-gleich dabei nicht die Nationen, sondern die Staaten in Betrachtkommen. Im Geldwesen jedes Staates ist, wie wir gesehenhaben, die valutarische Geldart stets die wichtigste, so sehr, daßsie das eigentliche Merkmal jeder Geldverfassung ist. Die inter-nationalen Beziehungen, soweit sie das Geldwesen betreffen,sollen daher kurz als „intervalutarische Beziehungen" bezeichnetwerden. Hierbei handelt es sich also nicht um die verschiedenenGeldarten eines Staates, sondern um die Beziehungen desvalutarischen Geldes des einen Staates zu dem valutarischenGelde des anderen Staates.
Die intervalutarischm Verhältnisse sind ungefähr das, wasman gewöhnlich als Wechselkurs bezeichnet. Der neue Ausdruckhat aber vor dem alten vieles voraus, schon weil er die Hin-deutung auf die valutarische Geldart in sich schließt; undferner, weil er den Begriff des Wechsels nicht enthält, derhierbei nicht wesentlich ist. Denn es ist zwar richtig, daß derKurs der Wechselbriefe vom intervalutarischen Kurs in hohemGrade abhängt; aber ein intervalutarischer Kurs wäre auchvorhanden, wenn es gar keinen Handel mit Wechselbriefengäbe. Unter Kurs der Wechselbriefe verstehen wir den Preis,ausgedrückt im valutarischen Gelde des einen Landes, welcher