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Drittes Kapitel. Oer Geldverkehr mit dem Auslände.
gezahlt wird für diese Art wirksamer Anweisungen auf valu-tarisches Geld des anderen Landes. Unter dem intervalu-tarischen Kurs hingegen verstehen wir den Preis, ausgedrücktim valutarischen Gelde des einen Landes, welcher bezahltwird für einen bestimmten Betrag des valutarischen Geldesdes anderen Landes. Offenbar ist also der intervalutarischeKurs eine Erscheinung, die gar nicht davon abhängt, ob einHandel mit Wechselbriefen stattfindet, und deshalb ist der Aus-druck Wechselkurs zu eng.
Es ist leicht zu sehen, daß der Wechselkurs eine merkantileErscheinung ist; er setzt voraus, daß es Wechselbriefe gibt,und er setzt ferner voraus, daß diese Wechselbriefe Gegen-stand des Handels sind. Der Markt, auf welchem dieserHandel stattfindet, ist die Börse, wenigstens in Ländern mitausgebildeter wirtschaftlicher Verfassung; noch genauer wärezu sagen: die Händler sind die sogenannten Geldwechsler oder,bei höherer Entwicklung, die Bankiers. Für den Preis derWechselbriefe kommt in Betracht, wie sich Angebot und Nach-frage gestalten. Es entscheidet also die Macht, denn die stär-kere Partei gibt den Ausschlag. Das ist hier nur zu erwähnen,um daran zu erinnern, daß der Wechselkurs nicht autoritativenUrsprunges ist. Es gibt keine regiminale Macht, welche denAustausch der Wechselbriefe regelt. Es gibt kein staatlichesGebot, welches etwa sagte, daß ein Wechsel über 1000 Frankenin Deutschland für 810 Mark anzunehmen sei. Schon ausdem einfachen und ausreichendem Grunde, weil Gesetze undVerordnungen ihre Kraft nur innerhalb des Staates ausüben.Wir setzen ja voraus, daß unsere Staaten unabhängig vonein-ander sind und auch keine Verträge in bezug auf das Geld-wesen geschlossen haben.
Gerade so wie der Wechselkurs ist aber auch der inter-valutarische Kurs eine rein merkantile Erscheinung. Es ist Sacheder Geldwechsler, der Bankiers, der Börse, durch Nachfrage undAngebot die Frage zu entscheiden, wie viel lntrische Einheitender einen Währung für eine lntrische Einheit der anderen