Zweites Kapitel.
Ordnung des Geldwesens im Znlande.
§6.
Funktionelle Einteilung der Geldarten.
Bisher haben wir die Zahlungsmittel nur eingeteilt nachihrer Entstehung. Sobald der Autometallismus überwundenist, tritt das Geld als chartales Zahlungsmittel hervor. DasGeld dachten wir uns zunächst als staatlich emittiert und be-gnügen uns mit der Andeutung, daß es auch Geld von un-staatlicher Emission gibt. Das Geld ist dann weiter eingeteiltworden, so daß wir, genetisch fortschreitend, vier Arten ge-wannen.
Diese vier Arten des Geldes sind ferner bisher so be-trachtet worden, als wäre jede von ihnen allein herrschend.Man kann sich vorstellen, daß es so sei; jede Theorie mußfordern, daß man die Erscheinungen künstlich isoliere, um siein ihrer Reinheit darzustellen. Eine historische Behauptung,daß eine der vier Arten des Geldes isoliert in wirklichenStaaten nachweisbar sei, ist dadurch nicht aufgestellt. Keinedieser Formen wird der anderen vorgezogen; man erkenntnur, wie sie sich voneinander unterscheiden. Es ist also dieAbsicht nur auf die Charakterisierung dieser Verfassungsformengerichtet.
Eine ganz andere Frage ist es, wie das bestehende Geld-wesen eines Staates zu einer gegebenen Zeit wirklich ein-gerichtet sei. Hierbei werden nicht die Urformen des Geldescharakterisiert: dies, wird vielmehr als bereits bekannt an-genommen; sondern es wird untersucht, wie das Geldsystem