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Staatliche Theorie des Geldes / von Georg Friedrich Knapp
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8 6. Funktionelle Einteilung der Geldarten.

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eines Staates zu einer gegebenen Zeit sich zusammensetzt ausjenen Urformen, denn diese können nebeneinander auftreten:es kann sein, daß ein wirkliches Geldsystem nebeneinander Geld-arten von grundsätzlich verschiedener Entstehung darbietet. Ins-besondere können hylogenische und autogenische Geldarten sehrwohl im wirklichen Geldsystem eines Staates verbunden auf-treten, denn die wirklichen Geldsysteme der Staaten sind in derRegel komplex, das heißt, sie lassen verschiedene Urformen desGeldes nebeneinander zu.

Komplexe Geldsysteme setzen stets eine Reihe von Vor-schriften voraus, durch welche die Beziehungen der Geldartenzu einander geordnet werden. Diese Vorschriften können durchGesetze geordnet sein oder durch Verordnungen oder durch Ver-fügungen der Behörden. Staatsrechtlich sind also die Vor-schriften von höchst verschiedener Natur. Aber für unsere Be-trachtung ist es höchst gleichgültig, auf welche Weise die Staats-gewalt jene Vorschriften zu Tage treten läßt. Für uns istnur wichtig, daß der Staat auf irgendeine Weise jene Vor-schriften erteilt: wir reden daher von regiminalen Vorschriften,um anzudeuten, daß wir nicht den staatsrechtlichen Charakterderselben unterscheiden, sondern nur die faktische Wirksamkeitim Auge haben.

Durch diese regiminalen Vorschriften entstehen weitereUnterscheidungen der Geldarten, die bisher noch unerwähntbleiben mußten, da jede Geldart als allein herrschend be-trachtet wurde. Diese neuen Unterscheidungen sind nicht ge-netisch wie die früheren, sondern funktionell; das heißt sie be-treffen die verschiedene Verwendung der Geldarten je nach derArt der Zahlung und die rechtlichen Vorschriften darüber.So entstehen die Fragen, ob eine Geldart obligatorisch ist odernicht; ob sie definitiv ist oder nicht; endlich: ob sie valu-tarisch ist oder nicht: lauter technische Ausdrücke, die noch zuerläutern sind.

All dies ist gar nicht zur Klarheit zu bringen, wenn mannach der Weise der Metallisten immer nur eine Geldverfassung