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Vom Eingreifen Amerikas bis zum Zusammenbruch / von Karl Helfferich
Entstehung
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Das Selbstbestimmungsrecht der Nationalitäten

Bestimmungen unter I vorgenommen werden kann, sowerden Zeitpunkt und Modalitäten der nach russischerAuffassung nötigen Bekräftigung der schon vorliegendenLostrennungserklärungen durch ein Volksvotum aufbreiter Grundlage, bei dem irgendein militärischer Druckin jeder Weise auszuschalten ist, der Beratung und Fest-setzung durch eine besondere Kommission vorbehalten.

Demgegenüber hielt die russische Regierung an ihremStandpunkt fest, daß als Ausdruck des Volkswillens nurdas Ergebnis einer gänzlich freien, in Abwesenheit jeg-licher fremden Truppen erfolgenden Volksabstimmungangesehen werden könne; sie erklärte sich jedoch damiteinverstanden, daß zur Prüfung der technischen Be-dingungen für die Verwirklichung eines derartigen Referen-dums sowie zur Festsetzung bestimmter Räumungsfristeneine Spezialkommission eingesetzt werde.

Sodann wurde entsprechend dem russischen Vorschlagedie Vertagung bis zum 4. Januar ausgesprochen, um Ruẞ-lands Verbündeten die Möglichkeit des Beitritts zu denVerhandlungen zu geben.

Die sachliche Meinungsverschiedenheit zwischen demdeutschen und dem russischen Standpunkt in der Frageder Räumung des besetzten Gebietes und der Selbst-bestimmung der Nationalitäten, die durch die vomGrafen Czernin am 25. Dezember vorgetragene allgemeineFormulierung verdeckt worden war, hatte nunmehrdurch den Kühlmannschen Vorschlag vom 27. Dezember

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