Unterzeichnung des rumänischen Friedensvertrages
territorialen Frage auch das bescheidene Maß von Ent-gegenkommen ab, das unser Vermittlungsvorschlag ihnenzumutete, während auf der anderen Seite der türkischeWiderstand gegen jede Einschränkung der territorialenForderungen sich erheblich versteift hatte.
Bei der Fortsetzung der Verhandlungen in Bukarestgelang es unserem Staatssekretär des Auswärtigen nicht,diese Widerstände zu überwinden. So mußte der Friedens-vertrag mit Rumänien schließlich am 7. Mai 1918 unter-zeichnet werden, ohne daß die Streitfrage zwischen Bul-garien und der Türkei geregelt war. Infolgedessen konnteder bulgarische Wunsch, die ganze Dobrudscha im Friedens-vertrag zu erhalten, nicht erfüllt werden. Der Vertraggab vielmehr Bulgarien nur die von ihm im zweitenBalkankriege an Rumänien verlorene Süddobrudscha miteiner ansehnlichen Grenzberichtigung nach Norden hin,also das, was Bulgarien auf Grund der im September 1915getroffenen Vereinbarungen zu beanspruchen berechtigtwar. Der nördliche Teil der Dobrudscha mit Constantzaund Cernavoda wurde an die vier verbündeten Mächtezu gemeinsamer Hand abgetreten, wobei mit BulgarienEinverständnis darüber bestand, daß alsbald nach Be-hebung des türkischen Widerstands auch dieser Teil mitden für Constantza- Cernavoda vereinbarten Sicherungenan Bulgarien übergeben werden sollte.
Sachlich konnte sich Bulgarien mit dieser Lösung ab-finden. Aber während des unglücklichen Laufes der
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