Der Ost- Friede
,, Deutschland und Österreich- Ungarn beabsichtigen, daskünftige Schicksal dieser Gebiete im Benehmen mit deren.Bevölkerung zu bestimmen." Außerdem verpflichtetesich Rußland auf Grund der Bedingungen, die nach Ab-bruch der Verhandlungen durch Trotzki in dem deutschenUltimatum gestellt wurden, das gesamte Gebiet von Estlandund Livland, dessen Grenze näher bezeichnet wurde, ohneVerzug durch Zurückziehung der russischen Truppen undder Roten Garde zu räumen. Estland und Livland solltenvon einer deutschen Polizeimacht besetzt werden, bisdort die Sicherheit durch eigene Landeseinrichtungen ge-währleistet und die staatliche Ordnung wiederhergestelltsein würde.
Polen, Litauen und Kurland wurden also endgültig vonRußland abgetrennt; aber über die künftige Gestaltungdieser Gebiete wurde im Friedensvertrag nur festgesetzt,daß sie durch die Mittelmächte im Benehmen mit derBevölkerung dieser Gebiete bestimmt werden sollte. Das,, Wie?" der künftigen Gestaltung ließ der Friedensvertragoffen. Estland und Livland wurden, im Gegensatz zuPolen, Litauen und Kurland, nicht von dem russischenStaatsgebiet abgetrennt. Diese Gebiete sollten nur füreinen Übergangszustand von deutschen Polizeitruppenbesetzt werden. Mit der Schaffung ,, eigener Landeseinrich-tungen" und der Wiederherstellung der staatlichen Ordnungsollte dieser Übergangszustand sein Ende finden. Wie die,, eigenen Landeseinrichtungen" gedacht waren, vor allem,
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