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Einstellung des U- Bootkriegs gegen Handelsschiffe
Einstellung des U- Bootkriegs ausdrücklich verweigerte,vermochte den Entschluß des Kriegskabinetts nicht zuändern. Vergeblich hatte Hindenburg die Frage gestellt:,, Will das deutsche Volk um seine Ehre nicht nur inWorten, sondern tatsächlich bis zum letzten Mannkämpfen und sich damit die Möglichkeit des Widerstehenssichern, oder will es sich zu der Kapitulation und damitzum Untergang vor der äußersten Kraftanstrengungdrängen lassen?"
Die deutsche Antwortnote vom 20. Oktober enthielt dieerneute Bitte, Herr Wilson möchte zur Regelung der Einzel-heiten der Räumung der besetzten Gebiete Gelegenheitschaffen, und sprach dabei das Vertrauen aus, der Präsi-dent werde keine Forderung gutheißen ,,, die mit der Ehredes deutschen Volkes und der Anbahnung eines Friedens derGerechtigkeit unvereinbar sein würde". Daß die deutscheRegierung keine solche Forderung gutheißen würde,wagte man bereits nicht mehr auszusprechen. DieNote enthielt ferner eine lahme Verwahrung gegen denvon Wilson gegen die deutschen Land- und Seestreitkräfteerhobenen Vorwurf ungesetzlicher und unmenschlicherHandlungen. ,, Wo trotzdem Ausschreitungen vorkommen,werden die Schuldigen bestraft.“ Die deutsche Regierungschlage vor, den Sachverhalt durch neutrale Kommissionenaufklären zu lassen. ,, Um alles zu verhüten, was das Frie-denswerk erschweren könnte, sind auf Veranlassung derdeutschen Regierung an sämtliche U- Bootkommandanten
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