1. Kapitel. Die Entstellung des Geldes. § 1.
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zuführen; volkswirtschaftlich betrachtet sind alle Waren dazu bestimmt,in der Einzelwirtschaft konsumiert zu werden, während das Geld seineZwecke erfüllt, indem es nirgends eine dauernde Stätte findet, sondernvon Hand zu Hand geht.
Der liier festgestellte Unterschied zwischen Geld und Ware beruhtnicht auf einer verschiedenartigen stofflichen Beschaffenheit; er istvielmehr nur ein Unterschied zweier Funktionen, die von einem unddemselben konkreten Wertgegenstand erfüllt werden können und in derThat erfüllt worden sind; so früher von Sklaven, Rindern, Muschelnu. s. w., später von Edelmetallen in Barren oder in Ringen und Spangen.Wie nun jeder Entwicklungsprozefs auf eine immer feinere Speciali-sierung hinausläuft, so auch die Entwicklung des Geldes: das Geld alssolches hat sich immer mehr von dem Kreis der übrigen Güter ab-gesondert, die Funktion der Wertübertragung, insbesondere der Tausch -Vermittlung, hat in dem „Geld" eine Verkörperung gewonnen, Geldund Gebrauchsgut haben sich von einander geschieden und sich alsverschiedene konkrete Erscheinungen einander gegenübergestellt. Aberauch heute ist die Trennung noch keine vollständige. Es giebt zwarbestimmte Arten von Geld, die ausschliefslich Geldfunktionen verrichten,so vor allem das Papiergeld, das nur als Geld, nicht aber als gewöhn-liches Verbrauchs- und Gebrauchsgut verwendbar ist. Aber die Grund-lage des normalen Geldwesens bildet auch noch auf der gegenwärtigenEntwicklungsstufe das sogenannte vollwertige Metallgeld, dessen Wertin der Geldform nicht höher ist als der Wert des Stoffes, aus welchemes besteht, das infolgedessen in grofsem Umfang zu anderen als zuGeldzwecken verwendet werden kann und verwendet wird: durch Ein-schmelzung und industrielle Verarbeitung. Bei unserem vollwertigenMetallgeld ist also die Grenze zwischen Geld und Gebrauchsgut keinefeste, sondern eine durchaus flüssige, derselbe konkrete Stofl', der heutein gemünzter Form als Geld fungiert, kann dieser Verwendung jeder-zeit entzogen werden; anderseits garantiert eine der wesentlichstenEinrichtungen der modernen Geldverfassung, das freie Prägerecht, dieunbeschränkte Möglichkeit der Umwandlung des dem Geldwesen zuGrunde gelegten Metalls in geprägtes Geld.
Man braucht nun blofs die Erwägung anzustellen, dafs diejenigenArten von Geld, welche nur Geldfunktionen verrichten können, wiedas Papiergeld, auf Voraussetzungen beruhen, die nur bei einer bereitshochentwickelten Volkswirtschaft und bei ausgebildeten Rechtsverhält-nissen gegeben sind, und man wird zu der Erkenntnis geführt, dal'sdie Scheidung zwischen Geld und Gebrauchsgut in dem Mafse, in welchemsie heute bestellt, nur als Ergebnis eines langen Entwicklungsprozessesentstanden sein kann. Wenn man nach den Anfängen des Geldes suchenwill, wird man sich deshalb damit bescheiden müssen, an den gering-